Steuern – Was Hundehalter zahlen müssen

Die Höhe der Hundesteuer ist in den BUndesländern und den Gemeinden unterschiedlich. Foto: ©Rawpixel.com / stock adobe

Einen Hund zu halten bringt viel Freunde, geht jedoch auch mit einigen Verpflichtungen einher. Gerade wenn es um die Steuern im Zusammenhang mit der Hundehaltung geht, sollten Hundebesitzer gut informiert sein.

In diesem Artikel gehen wir auf die relevanten steuerlichen Aspekte ein, die speziell für Hundebesitzer gelten. Von den Grundlagen der Hundesteuer bis hin zu möglichen steuerlichen Vergünstigungen bringen wir Licht ins Dunkel der Steuervorschriften und zeigen auf, wie Sie Ihren steuerlichen Pflichten korrekt nachkommen können.

Überblick über die Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die von Hundebesitzern in Deutschland gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) individuell an Städte und Gemeinden gezahlt werden muss.

Die Steuer muss für Welpen ab dem vollendeten dritten Monat entrichtet werden und wird im Regelfall einmal jährlich pro gehaltenem Hund fällig. Sie dient unter anderem dazu, die Gemeinden bei der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben zu unterstützen und die Zahl der Hunde in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu begrenzen. Sofern der Hund dem reinen Privatvergnügen dient und beispielsweise nicht als Schäfer- oder Blindenhund gehalten wird, ist die Hundesteuer eine Pflicht und es führt kein Weg an ihr vorbei.

Die Höhe der Hundesteuer variiert von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde. Zudem hängt sie teilweise von der Anzahl der gehaltenen Hunde ab und kann mit jedem weiteren Hund ansteigen. Wie viel Steuer Sie für Ihren Hund genau zahlen müssen, erfahren Sie am einfachsten auf der Internetseite Ihrer Kommune oder durch eine kurze Nachfrage bei Ihrer Gemeinde oder bei der Stadtverwaltung.

Hundesteuer für den ersten Hund nach Bundesländern (2023)

Baden-Württemberg: 108 EURO

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Bayern: 100 EURO

Berlin: 120 EURO

Brandenburg: 108 EURO

Bremen: 150 EURO

Hamburg: 90 EURO

Hessen: 180 EURO

Mecklenburg-Vorpommern: 108 EURO

Niedersachsen: 150 EURO

Nordrhein-Westfalen: 96 EURO

Rheinland-Pfalz: 186 EURO

Saarland: 120 EURO

Sachsen: 108 EURO

Sachsen-Anhalt: 96 EURO

Schleswig-Holstein: 126 EURO

Thüringen: 108 EURO

Steuerliche Besonderheiten für bestimmte Hunderassen

In einigen Bundesländern können bestimmte Hunderassen oder Hundekategorien anderes besteuert werden. Dies kann insbesondere für Rassen wie American Staffordshire Terrier relevant sein, da diese oft als Listenhunde eingestuft werden – also auf der Liste der besonders gefährlichen Rassen stehen. Auch der Dogo Argentino gilt in einigen Bundesländern als Listenhund. In der Regel verlangen die Gemeinden für diese Hunderassen deutlich höhere Steuern, die zwischen 500 und 1.200 Euro jährlich liegen können.

Absetzbare Kosten und Steuervorteile für Hundehalter

Im Allgemeinen stuft das Gesetz das Halten von Hunden als reines Privatvergnügen ein. Somit ist die Hundesteuer eine private, nicht steuerlich absetzbare Ausgabe. Dennoch können Hundebesitzer unter bestimmten Umständen einige ihrer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung steuerlich geltend machen.

Ist Ihr Hund beispielsweise ein Rettungshund, Wachhund, Zuchthund, Blinden- und Assistenzhund, dürfen Sie in der Regel die Kosten für Tierarzt und Futter teilweise oder sogar komplett von der Steuer abzusetzen. Zudem kann in manchen Städten die Herkunft des Hundes eine Rolle spielen. Teilweise wird die Adoption von Hunden aus dem Tierheim oder dem Tierschutz steuerlich begünstigt, und die Hundesteuer entfällt für diese Hunde zum Beispiel im ersten Jahr.

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass von der Steuer befreite Tiere trotzdem eine Steuermarke erhalten müssen. Anhand dieser lassen sich dann die Berechtigung und der Grund für die Befreiung überprüfen.

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Fazit

Die steuerlichen Aspekte der Hundehaltung sind teilweise komplex und variieren je nach Region und den individuellen Umständen. Hundebesitzer sollten sich jedoch über diese finanziellen Pflichten bewusst sein und sich über die geltenden Gesetze sowie sonstigen Regelungen in der eigenen Gemeinde zu informieren, um mögliche steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Alles in allem ist eine Grundkenntnis der steuerlichen Aspekte der Hundehaltung unerlässlich, um nicht nur den allgemeinen Kosten der Hundehaltung, sondern auch den steuerlichen Verpflichtungen korrekt nachkommen zu kommen.

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Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).