Vielleicht ist es Ihnen auch schon passiert, dass Ihnen der Schlüssel im Türschloss abbricht. Da hilft oft nur, das Türschloss wechseln zu lassen. Der Ratgeber zeigt, wie viel das kostet.
Auch nach einer Trennung oder Scheidung kann es notwendig sein, die Schlösser auswechseln zu lassen. Welche Kosten durch einen solchen Wechsel des Schlosses entstehen können und ob Sie selbst das Türschloss wechseln dürfen, erfahren Sie hier.
Warum sollte man ein Türschloss austauschen?
Die Gründe für ein Austauschen des Türschlosses sind ganz unterschiedlich. Meist muss man das Türschloss wechseln, weil sich folgende Situationen ergeben:
- Die Tür fällt versehentlich zu, und der von innen steckende Schlüssel verhindert die Verwendung des Ersatzschlüssels (die Tür muss aufgebrochen werden).
- Der Türschlüssel bricht im Schloss ab und lässt sich nicht mehr entfernen (ein neues Türschloss ist notwendig).
- Ein Paar trennt sich, und der ausziehende Partner weigert sich, seine Schlüssel abzugeben.
- Die Wohnung wurde auf Anordnung zwangsgeräumt, und der bisherige Mieter hat nicht alle Wohnungsschlüssel zurückgegeben.
- Bei einem Einbruch wurde das Türschloss gewaltsam geöffnet und funktioniert seitdem nicht mehr einwandfrei
- Das bisherige Türschloss entspricht nicht den neuesten Sicherheitsstandards und stellt einen potenziellen Sicherheitsschwachpunkt dar
- Man vertraut als Mieter dem Vermieter nicht und hat z. B. den Verdacht, dass dieser sich unrechtmäßig Zutritt verschafft
In vielen Fällen kann ein Schlüsseldienst weiterhelfen. Er ist oft in der Lage, eine Tür zu öffnen, ohne das Türschloss zu zerstören. Dann muss man nicht gleich das Schloss austauschen und kann sich hohe Kosten sparen.
Türschloss wechseln – Alle Kosten im Überblick
Muss man ein Wohnungs- oder Haustürschloss wechseln, ist dies immer mit Kosten verbunden. Überlässt man diese Aufgabe einem Profi (z. B. dem Schlüsseldienst oder einem Schlosser), fallen in der Regel folgende Kosten an:
- Preis für Schloss (zwischen 80 und 100 Euro, je nach Hersteller und Sicherheitsstandard)
- Anfahrt des Schlüsseldienstes (zwischen 30 und 80 Euro, je nach Entfernung)
- Arbeitszeit (zwischen 60 und 90 Euro, abhängig von der Dauer der Arbeit)
Am Ende kommt man also auf Gesamtkosten von etwa 270 Euro. Wer seine Kosten für das Austauschen des Türschlosses möglichst niedrig halten möchte, sollte vorher die einzelnen Betriebe miteinander vergleichen und sich ein Angebot erstellen lassen. Das ist in einer Notsituation (wenn beispielsweise die Haustür zufällt, während man ohne Schlüssel den Müll wegbringt) nicht immer ganz einfach. Leider gibt es viele schwarze Schafe, die die Not ausnutzen und zum Teil horrende Preise dafür verlangen, dass sie die Tür öffnen und das nach dem Öffnen defekte Türschloss wechseln.
Kann ich ein Türschloss auch selber austauschen?
Hier muss man in zwei unterschiedliche Richtungen denken und fragen, ob man als Mieter und als Vermieter selbst ein Türschloss wechseln darf. In beiden Fällen ist dies nämlich nicht so einfach. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter auch ohne Kenntnis des Vermieters das Türschloss wechseln darf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um ein Einzelschloss oder eine Schließanlage handelt. Eine Klausel im Mietvertrag, die einen solchen Austausch verbietet, wäre übrigens ungültig. Sie widerspräche der Pflicht des Vermieters, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen.
Die Kosten für das Auswechseln muss aber der Mieter selbst tragen. Nur wenn nachweisbar ist, dass der Vermieter z. B. bei der Wohnungsübergabe einen Schlüssel zurückgehalten hat, kann der Mieter das Türschloss austauschen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen.
Wichtiger Hinweis: Wechselt der Mieter ein Türschloss aus, das zu einer Schließanlage gehört, sollte er es unbedingt aufbewahren. Spätestens beim Auszug kann der Vermieter verlangen, dass das ursprüngliche Schloss wieder eingebaut wird. Hat der Mieter das Schloss vorschnell entsorgt, kommen unter Umstanden hohe Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage auf ihn zu. Diese können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
Im Gegensatz zum Mieter darf der Vermieter nicht einfach Türschlösser austauschen. Das gilt auch dann, wenn er dem Mieter ordnungsgemäß oder fristlos gekündigt hat. Nur bei Vorlage eines Räumungsurteils oder um sein Vermieterpfandrecht wahrzunehmen, ist es dem Vermieter gestattet, das Türschloss auswechseln zu lassen oder dies selbst zu tun.
Türschloss bei einer Mietwohnung wechseln – Wer trägt die Kosten?
Das Türschloss ist grundsätzlich Bestandteil der Mietwohnung. Daraus resultiert, dass der Mieter mit dem Schloss und den Schlüsseln ebenso vorsichtig umgehen muss, wie mit der gesamten Wohnung. Der Mieter muss also die Kosten für das Auswechseln des Schlosses nur dann tragen, wenn er die Mietsache, in diesem Fall das Schloss oder die Schlüssel, vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt hat (vgl. § 276 Abs. 1 BGB). Wird dem Mieter der Schlüssel hingegen gestohlen, muss er die Kosten nicht übernehmen.
Problematisch wird die Angelegenheit, wenn das Türschloss Teil einer Schließanlage ist. In diesem Fall öffnet der Schlüssel nicht nur die Wohnungstür, sondern meist auch die Haustür, den Zugang zur Tiefgarage oder zu weiteren Bereichen. Daher hat der Mieter bei Verlust des Schlüssels bzw. Wohnungszentralschlüssels die Kosten zu tragen, die durch das Austauschen der Schließanlage entstehen. Rechtsgrundlagen für den Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz sind:
- 241 Abs. 2 BGB
- 280 Abs. 1 BGB
- 535 Abs. 1 BGB
- 546 Abs. 1 BGB
Praxis-Tipp: Unabhängig davon, ob es sich um eine Schließanlage handelt oder nicht, sollte der Mieter dem Vermieter immer unverzüglich mitteilen, wenn er einen Schlüssel verloren hat oder ein Schloss austauschen lassen möchte. Zu einer solchen Meldung ist er zwar nicht verpflichtet, aber so können beide miteinander abstimmen, was konkret zu tun ist und wie die anfallenden Kosten zu erteilen sind. Außerdem kennt der Vermieter eventuell einen guten Handwerksbetrieb, der die notwendigen Arbeiten zuverlässig ausführen kann.
Bei sogenannten Verschleißschäden trägt übrigens der Vermieter die Kosten. Das bedeutet, wenn ein Schloss durch sehr häufigen Gebrauch nicht mehr richtig funktioniert, muss der Vermieter für ein neues Schloss sorgen und auf seine Kosten das Türschloss auswechseln lassen.
Fazit
Ein Türschloss austauschen ist im Grunde keine große Sache. Selbst ein handwerklicher Laie kann diese Aufgabe erledigen. In diesem Fall entstehen relativ geringe Kosten, denn man muss nur ein neues Schloss kaufen. Um sicherzugehen, dass das Schloss korrekt eingebaut ist und einwandfrei funktioniert, sollte man trotzdem einen Schlosser oder einen Schlüsseldienst beauftragen. Ist ein Schlüssel verlorengegangen oder wurde gestohlen? Hat man beim Auf- oder Zuschließen den Schlüssel abgebrochen? Lässt sich das Schloss aufgrund von Verschleiß nicht mehr verwenden? In all diesen Fällen benötigt man ein neues Schloss.
Kann der Vermieter dem Mieter keine Absicht oder Fahrlässigkeit nachweisen, trägt er die Kosten für das neue Türschloss. Wer als Mieter oder Vermieter ein neues Türschloss benötigt, ist gut beraten, sich vor dem Austausch über die rechtlichen Gegebenheiten zu informieren. So ist man immer auf der sicheren Seite.
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.