Corona – Kosten einer Reiserücktrittsversicherung mit Pandemieschutz

Es gibt erste Reiserücktrittsversicherungen, die auch auch bei Pandemie und Epidemie leisten.
Es gibt erste Reiserücktrittsversicherungen, die auch auch bei Pandemie und Epidemie leisten.

Die ersten Versicherer bieten eine Reiserücktrittsversicherung an, die auch die Folgen der Corona Pandemie abdeckt. Was kostet die Versicherung und was ist zu beachten?

Die zweite Corona Welle hält Europa zum Jahreswechsel  2020/ 2021 weiter in Atem. Trotzdem möchte man nicht unbedingt auf seinen Sommerurlaub für das Jahr 2021 verzichten – immerhin waren auch die Infektionszahlen im Sommer 2020 vergleichsweise niedrig. Wer sich nun gute Chancen auf einen Sommer ohne Corona ausrechnet, sollte trotzdem überlegen, ob er seine Reisebuchung nicht absichern möchte.

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Tatsächlich hat man in Deutschland im Jahr 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie eine Menge lernen müssen. Denn Pandemien dieser Art kannte man in Europa schon sehr lange nicht mehr. Viele Systeme, wie beispielsweise Versicherungslösungen und das Reiserecht in puncto Kostenerstattung, waren und sind auf die besonderen Situationen im Rahmen einer Pandemie nicht eingestellt. Das haben auch verschiedene Versicherungsunternehmen längst gemerkt und ihre Bedingungen für die Reiserücktrittsversicherung unlängst angepasst. Damit hat sich ein ganz neues Geschäftsfeld für viele Versicherer aufgetan: die Reiserücktrittversicherung mit Pandemie-Schutz.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Sinn einer Reiserücktrittsversicherung ist leicht erklärt. Sie buchen eine Reise und schließen entweder zusammen mit der Reise oder generell für ein ganzes Jahr eine Versicherung ab, die Ihre Kosten übernimmt, wenn Sie aus einem versicherten Grund die Reise nicht antreten können. Solche versicherten Gründe können beispielsweise sein:

  • Schwangerschaft und deshalb Reiseverbot vom Arzt
  • Plötzliche Arbeitslosigkeit aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung
  • Ein Todesfall eines nahen Angehörigen
  • Erkrankung der versicherten Person oder eines Mitreisenden

Neben den klassischen Gründen für eine Stornierung der Reise tragen die meisten Reiserücktrittsversicherungen auch Kosten für einen Reiseabbruch. Wenn beispielsweise:

  • Vor Ort eine Erkrankung auftritt und Sie deshalb die Reise abbrechen müssen
  • Im Fall eines Unfalls

Interessanterweise haben sich viele Versicherer in der Vergangenheit gar keine Gedanken über mögliche Pandemien und deren Folgen gemacht. So war in vielen Versicherungsbedingungen von Pandemien keine Rede. Inzwischen hat sich das geändert und die meisten großen Versicherer haben die Themen Pandemie und Epidemie in ihre Versicherungsbedingungen integriert. Die Allianz beispielsweise hat Leistungen aufgrund einer Pandemie für die Zukunft direkt ausgeschlossen – für die aktuelle Situation im Rahmen der Corona-Pandemie allerdings das Leistungsangebot um einen Corona-Schutz erweitert. Hier besteht im Prinzip Bestandsschutz, der mit dem Ende der aktuellen Pandemie ebenfalls enden wird.

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Andere Versicherer haben die Gunst der Stunde genutzt und neue und umfassende Versicherungslösungen auf den Weg gebracht. Doch Vorsicht. Ein Vergleich der Kosten der Reiserücktrittsversicherung lohnt auf jeden Fall. Denn gerade dieses Versicherungsfeld ist eines, bei dem hohe Versicherungsbeiträge nicht zwangsläufig für umfassende Leistungen sprechen.

Tipp

Wenn Sie bereits eine Reiserücktrittsversicherung haben, sollten Sie sich über Änderungen in den Versicherungsbedingungen informieren oder bei Ihrem Versicherer erfragen, ob Sie vielleicht durch eine kleine Änderung Ihres Tarifs in den Genuss eines umfassenderen Versicherungsschutzes kommen können.

Wird eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt benötigt?

In den meisten Fällen bucht man eine Reise mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf. Dazu kommt, dass viele Reisen nicht günstig sind. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine dreiwöchige Japanreise, muss Sie hier mindestens mit Kosten um die 3.500 Euro rechnen. Natürlich pro Person. Das ist eine Menge Geld. Wenn hier aufgrund eines kurzfristigen Ereignisses die bereits bezahlte und nicht mehr ohne zusätzliche Kosten stornierbare Reise abgesagt werden muss, bedeutet das einen herben finanziellen Verlust.

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Dieser kann durch eine Reiserücktrittsversicherung mit vergleichsweise niedrigen Kosten aufgefangen werden. Allerdings gilt es darauf zu achten, dass Sie gerade im Bereich der Reiserücktrittsversicherung nicht komplett überversichert sind.

Welche Formen der Reiserücktrittsversicherung gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Reiserücktrittsversicherung – manch ein Versicherter ist sich dabei nicht einmal darüber im Klaren, dass er bereits versichert ist. Die drei gängigsten Reiserücktrittsversicherungen haben wir hier einmal kurz zusammengefasst.

Die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise

Hierbei schließen Sie gezielt für eine Reise eine Reiserücktrittsversicherung ab. Nehmen Sie beispielsweise eine Pauschalbuchung in einem Reisebüro vor, wird Ihnen eine solche Reiserücktrittsversicherung direkt mit angeboten. Die Kosten für diese Versicherung sind in diesen Fällen oftmals an die Kosten für die Reise gekoppelt.

Alternativ können Sie eine solche Reiserücktrittsversicherung für eine Reise auch direkt mit einem Versicherer abschließen. Doch auch hier ist der Versicherungsbeitrag in der Regel an die Kosten der Reise gekoppelt. Manche Versicherer ziehen das Alter der zu versichernden Person noch als Kostenfaktor hinzu. Durch eine Selbstbeteiligung können die Kosten dieser Reiserücktrittsversicherung in der Regel etwas reduziert werden.

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Die Reiserücktrittversicherung für ein ganzes Jahr

Bei dieser Art der Reiserücktrittsversicherung sind beliebig viele Reisen im Verlauf eines Jahres abgesichert. Auch Geschäftsreisen können hierüber beispielsweise abgesichert werden, was gerade für Selbstständige, die viel reisen müssen, in der Regel eine kostengünstige Variante ist. Der Beitrag ist natürlich höher als der einer Versicherung für nur eine Reise. Er wird allerdings unabhängig von der Menge der geplanten Reisen im Versicherungsjahr kalkuliert und ist daher viel allgemeiner gehalten. Aus diesem Grund kann er auch von Versicherer zu Versicherer sehr stark variieren.

Die Reiserücktrittsversicherung als Zusatzleistung

Es gibt Dienstleistungen vor allem auf dem Finanzsektor, die eine Reiserücktrittsversicherung inkludieren. Die bekannteste Variante ist hierbei sicherlich die Mastercard Gold. Hier ist für eine überschaubare Jahresgebühr, die dazu auch noch abhängig von der tatsächlichen Menge der Nutzung der Karte ist, eine umfassende Reiserücktrittsversicherung enthalten. Damit ist diese Variante sicherlich die günstigste. Allerdings auch eine der Varianten, die einen Reiserücktritt aufgrund einer Pandemie schon vor den ersten Corona-Ausbrüchen in Europa klar ausschloss.

Was ist im Zusammenhang mit einer Reiserücktrittsversicherung und Corona wichtig zu beachten?

Viele Versicherer betrachten eine Pandemie oder eine Epidemie als Umweltkatastrophe oder höhere Gewalt, die als Ausschlussgrund für die Versicherung greifen würde. Damit wären Sie im Fall eines notwendigen Reiserücktritts wegen einer Corona-Erkrankung beispielsweise nicht abgesichert. Aufgrund der aktuellen Situation macht so gut wie kein Versicherer von diesem Ausschlussgrund Gebrauch. Allerdings gibt es dennoch erhebliche Unterschiede, was die Leistungen im Rahmen von Reiseverhinderungen durch die Pandemie betrifft.

Diese Situationen sollten unbedingt mit versichert sein:

  • Häusliche Quarantäne des Versicherungsnehmers oder eines Mitreisenden
  • Erkrankung an Corona des Versicherten, eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten
  • Arbeitslosigkeit aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung
  • Kurzarbeit aufgrund der aktuellen Corona Maßnahmen und damit verbundene finanzielle Einbußen

Gerade im Bereich der häuslichen Quarantäne gab es am Anfang noch viele Unsicherheiten. Denn die Anordnung einer Quarantäne ohne eine eigene Erkrankung, wie sie bei Kontaktpersonen oft ausgesprochen wird, führte bei den meisten Anbietern in der Vergangenheit nicht zu einem Versicherungsfall. Das hat sich bei einigen Versicherern inzwischen geändert. Doch gerade dieses Risiko ist bei steigenden Fallzahlen eines der größten.

Tipp:

Wenn Sie sich nicht nur für den Basis-Schutz entscheiden, sondern einen der höherwertigeren Tarife wählen, werden oftmals auch Kosten für einen Reiseabbruch wegen Quarantäne oder Erkrankung am Urlaubsort gewährt. Auch Kosten für einen verlängerten Aufenthalt, weil eine Quarantäne über das eigentliche Ende des geplanten Urlaubs hinausreicht, sind hier zumeist mitversichert.

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Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung, die auch einen attraktiven Corona-Schutz beinhaltet?

Kosten einer Reiserücktrittsversicherung können von Versicherer zu Versicherer stark variieren. Der ADAC beispielsweise bietet den Basis-Schutz inklusive attraktiver Corona-Klauseln bereits ab 28,90 Euro im Jahr an. Der Exklusiv-Tarif startet hier bei 36,40 Euro und der Premium-Tarif liegt bei einem Beitragssatz von mindestens 57,70 Euro im Jahr. Abgesichert sind hier alle Reisen im Verlauf eines Jahres. Andere Anbieter wie beispielsweise die Allianz erreichen bei ihren Jahrestarifen schnell Beiträge zwischen 250 Euro und 340 Euro. Hier lohnt sich ein Vergleich der Leistungen und der tatsächlich benötigten Versicherungsfälle (Stand: Dezember 2020).

Kann ich eine Reise stornieren, weil ich Angst vor einer Ansteckung habe?

Es gibt einige Dinge, die grundsätzlich keine versicherbaren Ereignisse darstellen. Persönliche Empfindungen wie die Angst vor einer Ansteckung zählen leider dazu. Wer also nicht selbst erkrankt ist, nicht von behördlicher Seite unter Quarantäne gestellt wurde, eine erkrankte Person in seinem unmittelbaren Umfeld hat oder sonst unmittelbar von der Pandemie betroffen wurde, kann die Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Dazu gelten bei den meisten Versicherern die folgenden Ausschlüsse.

Die Reiserücktrittsversicherung greift zumeist nicht bei:

  • Einer Quarantäne vor Ort, wenn der Urlaubsort schon bei der Buchung und bei der Anreise zum Kreis der vom Auswärtigen Amt benannten Risikogebiete zählte
  • Eine Deklarierung als Risikogebiet durch das Auswärtige Amt ist allerdings ebenfalls kein Versicherungsfall
  • Wird eine ganze Region unter Quarantäne gestellt, greift die Versicherung ebenso wenig
  • Auch wenn eine Einreise in das Zielland aufgrund der eigenen Herkunft nicht gestattet ist, greift die Reiserücktrittsversicherung nicht
  • Droht nach der Rückkehr eine Quarantäne, weil die Zielregion ein Risikogebiet ist, kann die Versicherung nicht herangezogen werden
  • Auch die Kosten für einen Corona-Test, sollte dieser als Kriterium für eine Einreise oder eine Beherbergung gelten, werden vom Versicherer nicht getragen.

Je nach Versicherer kann es noch deutlich mehr Ausschlusstatbestände geben. Diese sollten Sie vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kennen.

Fazit:

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung sind in der Regel gut investiertes Geld. Denn wenn es wirklich einmal zu einem Versicherungsfall kommt und das Geld für die Reise sonst verloren wäre, ist der Verlust in der Regel deutlich höher. Allerdings gilt es hier genau zu prüfen, welche Risiken tatsächlich vom Versicherer getragen werden und welche Versicherungsbeiträge dafür gefordert werden. Denn gerade bei den Risiken im Zusammenhang mit dem Thema Pandemien gibt es oftmals eine Menge Ausschlüsse.

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Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).