Im Volksmund sagt man, dass es Glück bringt, wenn man einen Schornsteinfeger sieht. Das mag heutzutage eher ein Aberglaube sein, dennoch liegt darin auch heute noch ein Stückchen Wahrheit.
Denn ohne diesen Handwerker kann es in Wohngebäuden schnell zu einer erhöhten Brandgefahr kommen, die gefährlich für Leib und Leben ist. Doch was kostet ein Schornsteinfeger und welche Aufgaben übernimmt er?
Welche Aufgaben erledigt ein Schornsteinfeger?
Jeder Immobilienbesitzer kennt das Prozedere: Regelmäßig kündigt der Schornsteinfeger seinen Besuch an. Dabei reicht sein Aufgabenfeld weit über das Kehren der Schornsteine und Kaminschlote hinaus.
Mit Inkrafttreten des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 sind die Aufgaben eines Kaminkehrers, wie man ihn umgangssprachlich oft nennt, zweigeteilt. Es wird nach hoheitlichen Aufgaben und freien Tätigkeiten unterschieden.
Hoheitliche Aufgaben beinhalten:
- die nötigen Feuerstättenschauen
- die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden – inklusive eventueller Veränderungen dazu
- baurechtliche Abnahmen
- die Führung eines sogenannten Kehrbuches
Hinweis: Die hoheitlichen Aufgaben dürfen nur von einem Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden, der dazu berechtigt ist und auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung, kurz KÜO diesbezüglich seine Gebühren festsetzt.
Zu den freien Tätigkeiten gehören:
- Messungen
- Überprüfungen, entweder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder der KÜO
- Reinigung
Von welchen Faktoren hängen die Schornsteinfegerkosten ab?
Es gibt keine bundeseinheitlichen Kosten für die Leistungen, die ein Schornsteinfeger in Rechnung stellt. Wenngleich die hoheitlichen Aufgaben durch die KÜO sich in den einzelnen Bundesländern ähneln, können hier dennoch Zusatzkosten dazu kommen, die zum Beispiel mit der örtlichen Erreichbarkeit zusammenhängen. Bei den freien Tätigkeiten wiederum gibt es Preisunterschiede, da Schornsteinfeger für diese Aufgaben nicht an eine Gebührenordnung gebunden sind.
Hoheitliche Aufgaben und freie Tätigkeiten werden zwar getrennt berechnet beziehungsweise gesondert in Rechnung gestellt. Dennoch gibt es Faktoren, von denen die Schornsteinfegerkosten insgesamt beeinflusst werden.
Die Art der Heizung ist dafür ausschlaggebend, wie oft der Schornstein gekehrt und die Heizanlage überprüft werden muss. Während bei neueren Gas- und Ölheizungsanlagen üblicherweise nur etwa aller zwei bis drei Jahre überprüft und gekehrt werden muss, kann dieser Turnus sich bei älteren Anlagen durchaus verkürzen.
Hier kann es also auch vorkommen, dass beispielsweise bei einer älteren Ölheizungsanlage jährlich die Abgaswerte gemessen und überprüft werden müssen. Bei einer Ofenheizung, welche zum Beispiel mit festen Brennstoffen wie Pellets, Kohle oder Holz befeuert wird, muss der Schornsteinfeger bis zu dreimal pro Jahr vorbeikommen und prüfen und/oder kehren.
Neben Art der Heizung, Alter der Anlage und Anzahl der Heizungsanlagen können auch erschwerte Anfahrtswege, schwer zugängliche Anlagen oder angeforderte Tätigkeiten zu unüblichen Tageszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen zu einer erhöhten Kostenpauschale führen. Allerdings ist das in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
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Schornsteinfeger Kosten nach KÜO
In der Kehr- und Überprüfungsordnung werden die Gebühren für die hoheitlichen Aufgaben eines Schornsteinfegers in Arbeitswerten, kurz AW, angegeben. Jedes Bundesland hat seine eigene KÜO, weswegen ein AW zwischen umgerechnet 0,92 Euro und 1,01 Euro liegen kann.
- Ausstellung/Änderung
des Feuerstättenbescheides
bei bis zu 3 Feuerstätten 10 AW - Ausstellung/Änderung
des Feuerstättenbescheides
bei mehr als 3 Feuerstätten 2 AW extra je Feuerstätte, max. 30 AW insgesamt - Zweitausfertigung Feuerstättenbescheid 2 AW
- Feuerstättenschau
Grundwert pro Gebäude incl. 1 Nutzungseinheit 11,7 AW - Grundwert pro Nutzungseinheit 4 AW
- Feuerstättenschau
pro m Höhe der Abgasanlage 1 AW - Feuerstättenschau
für Abgasanlagen im Außenbereich max. 3 AW - Feuerstättenschau pro Feuerstätte 6 AW
- Feuerstättenschau
Überprüfung Brennstoff-Feuchtigkeit 6 AW - Überprüfung Grenzwerteinhaltung,
Typenschild 3 AW - Überprüfung Zentralheizung bis zu 4 AW
- Überprüfung Leitungsdämmung und
Stilllegung Heizkessel 3 AW - Anlassüberprüfungen 0,8 AW pro Arbeitsminute
- Zuschlag schwer erreichbare Gebäude 0,7 AW
- Zuschlag unübliche Tageszeit 50 %
- Zuschlag Sonn- und Feiertag 100 %
Schornsteinfeger Kosten – Beispiele
- Kosten für Feuerstättenbescheid: Befinden sich im Gebäude maximal 3 Feuerstätten, kostet der Bescheid nach KÜO ca. 12,50 Euro. Gibt es zusätzliche Feuerstätten, also beispielsweise einen zusätzlichen Kamin im Wohnzimmer, kommen zusätzlich etwa 2,62 Euro pro Feuerungsanlage hinzu.
- Kosten für Feuerstättenschau: Eine Feuerstättenschau setzt sich kostenmäßig zusammen aus dem Grundwert inklusive 1 Nutzungseinheit (15,36 Euro), dem Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit (5,25 Euro) sowie den Abgasanlagen pro Meter (1,25 Euro). Daraus ergeben sich Gesamtkosten von bis zu ca. 29,61 Euro.
- Kosten für Reinigungs- & Wartungsarbeiten: Bei Gas- und Ölheizungen werden pro Jahr zwischen 40 und 50 Euro Kosten entstehen. Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, kosten in der Regel zwischen 30 und 75 Euro jährlich, wobei es hierbei darauf ankommt, wie oft der Ofen genutzt wird.
Zu diesen Kosten kommen noch Kosten für die Abgasverlustermittlung von etwa 8 bis 10 Euro hinzu, sowie die Gesamtkosten von ca. 20 bis 30 Euro, welche für die Abgaswegeprüfung, also die CO2-Messung anfallen.
Kann ich dir Kosten für den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich lässt sich die Rechnung für den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen. Allerdings sind einige Voraussetzungen nötig, um die als Handwerkerleistung geltende Rechnung des Kaminkehrers abzusetzen:
- Eine ordentliche Rechnung des Handwerksbetriebes
- Einzelne Auflistung der verwendeten Materialien.
- Detaillierte Auflistung der vollbrachten Tätigkeiten.
Insgesamt können bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Jedoch zählen zu dieser Summe auch andere Handwerkerleistungen, die im jeweiligen Jahr eventuell anfallen.
TIPP: Idealerweise wird die Rechnung für den Schornsteinfeger per Überweisung beglichen. Dadurch lässt sich die Zahlung unkompliziert nachweisen und beim Finanzamt vorlegen.
Fazit
Um die jährlichen Kosten für den Schornsteinfeger kommt kein Hausbesitzer herum. Das hat aber durchaus Vorteile. Denn die Feuerstätten werden dementsprechend oft überprüft, sodass das Risiko, hier einen Schaden zu erleiden, stark sinkt. Zudem zieht ein Kamin zum Beispiel besser, wenn der Schornstein regelmäßig gereinigt wurde und die Ölheizung stößt weniger schädliche Abgase aus, wenn der Schornsteinfeger sie regelmäßig überprüft und nötigenfalls eine Wartung durch einen Fachbetrieb anordnet. Am Ende bringt er eben doch Glück – der Schornsteinfeger.
Bild von Steven Helmis auf Pixabay