Auch im Alter wollen wir Menschen nicht allein sein. Betreutes Wohnen ist eine ideale Lebensform für Senioren. Wie hoch sind die Kosten?
Im Normalfall sind Menschen in der Lage, allein zu wohnen und sich selbst zu versorgen bzw. um die wichtigen Dinge des Lebens zu kümmern. In manchen Situationen ist dies allerdings aufgrund physischer oder psychischer Einschränkungen nicht möglich. In diesem Fall ist betreutes Wohnen eine Möglichkeit, dem Betroffenen zu helfen. Leider fallen für betreutes Wohnen Kosten an, da diese Form der Unterbringung mit einigem Aufwand verbunden ist. Was genau betreutes Wohnen ist, welche Vor- und Nachteile es mit ich bringt und was betreutes Wohnen kosten kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist betreutes Wohnen?
Unter der Bezeichnung Betreutes Wohnen versteht man spezielle Wohnformen. Betreut wohnende Personen erhalten Unterstützung, die auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten ist und es ihnen ermöglicht, so selbstständig wie möglich zu leben. Betreutes Wohnen steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Senioren
- Personen mit psychischen Erkrankungen
- Menschen mit seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
- Obdachlose
- Jugendliche
Die Betreuung der im Betreuten Wohnen untergebrachten Personen übernehmen ausgebildete Fachkräfte, also vor allem Sozialarbeiter oder Psychologen. Zum Einsatz kommen aber auch Therapeuten, Erzieher, Familienpfleger, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen sowie Pflegekräfte.
- Konrad, Michael (Autor)
Als Sonderform gilt das Betreute Wohnen für ältere Menschen. Sie benötigen nicht unbedingt Hilfs, Betreuungs- oder Pflegeangebote, sondern möchten in vielen Fällen einfach in einer Wohnanlage leben, die ihnen barrierefreies Wohnen ermöglicht und bei Bedarf verschiedene Grundleistungen anbieten kann. Dazu gehören etwa Dienstleistungen aus den Bereichen allgemeine Betreuung, niedrigschwellige Unterstützungsleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Sicherheit. Betreutes Wohnen für Senioren soll diesen also das selbständige Leben im Alter erleichtern.
Welche Vorteile bietet betreutes Wohnen?
Diese Wohn- und Lebensform hat für diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, viele Vorteile. Hier muss man allerdings unterscheiden zwischen dem Betreuten Wohnen für geistig oder psychisch eingeschränkte Menschen und dem Betreuten Wohnen für ältere Menschen.
Betreutes Wohnen und seine Vorteile für psychisch oder geistig eingeschränkte Menschen
Für Personen, die aufgrund psychischer Einschränkungen nicht alleine leben können, bestehen die Vorteile hauptsächlich darin, dass sie (je nach Grad der Einschränkung) in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben und dort von Helfern besucht oder rund um die Uhr versorgt, begleitet und auch beaufsichtigt werden. Zudem unterstützen die Betreuer sie bei folgenden Aufgaben:
- Organisation des Haushalts
- Kontakt zu Ämtern und Behörden
- Arbeitssuche
- Freizeitgestaltung
- Bewältigung von Krisensituationen
- Pflege sozialer Kontakte
Ziel der Betreuung ist die Stärkung der Eigenverantwortung und der Selbstständigkeit. Sie dienen als vorbereitende Maßnahmen zum Führen eines weitgehend selbstständigen Lebens.
Diese Vorteile haben Senioren durch Betreutes Wohnen
Handelt es sich um Betreutes Wohnen für Senioren, profitieren die Nutzer von anderen Vorteilen. Für ältere Menschen ergeben sich durch diese Wohnform vor allem diese Vorteile:
- barrierefreies Wohnen
- bessere Pflege sozialer Kontakte durch Gemeinschaftsräume
- viele Freizeitangebote
- schwere Arbeiten wie Müllbeseitigung übernimmt ein Hausmeister
- es wird ein Fahr- oder Begleitservice angeboten
- im Notfall steht ein Hausnotruf zur Verfügung
- eine professionelle ambulante Pflege ist möglich
Welche Nachteile bietet betreutes Wohnen?
Der große Nachteil beim Betreuten Wohnen besteht darin, dass man nicht vollkommen frei ist, sondern sich einer Hausordnung bzw. bestimmten Regeln unterordnen muss. Auch die Privatsphäre kann unter den Bedingungen einer Wohngemeinschaft leiden.
Was kostet Betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen kann durchaus kostenintensiv sein. Außer bei Pflegebedürftigen sind sie von den Nutzern selbst zu erbringen. Zunächst fallen wie bei einer normalen Wohnung die Kaltmiete sowie die Nebenkosten an. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag für die Grundleistungen von durchschnittlich 90 Euro bzw. 110 Euro pro Monat pro Person oder für zwei Personen in einer Wohnung.
Wer Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen möchte, der muss also mit nicht unerheblichen Kosten rechnen. Diese können variieren, denn in einem Betreuungsvertrag wird immer zwischen den in der Betreuungspauschale enthaltenen Grundleistungen und dazu buchbaren Wahlleistungen unterschieden. Experten sind der Auffassung, dass sich die durchschnittlichen Kosten für Betreutes Wohnen errechnen lassen, indem man die ortsübliche Miete plus 20 Prozent nimmt (dies wären die 90 bzw. 110 Euro aus obigem Beispiel). So erhält man die Kosten für die Grundleistungen der Betreuungspauschale.
Rechenbeispiel: Beträgt die ortsübliche Kaltmiete für eine Wohnung beispielsweise 800 Euro, dann fallen für Betreutes Wohnen Kosten in Höhe von 960 Euro pro Monat für Miete und Grundleistungen an. Dabei darf man aber die Nebenkosten nicht außer Acht lassen. Belaufen sich diese auf 200 Euro monatlich, dann betragen die Gesamtkosten 1.160 Euro pro Monat, ohne irgendwelche Wahlleistungen.
Die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit psychischen Einschränkungen bzw. geistigen Behinderungen im Betreuten Wohnen hat bisher vollständig der zuständige Sozialhilfeträger, also meist das Sozialamt übernommen. Seit Januar 2020 ist dies nicht mehr der Fall. Jetzt werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung vom Sozialamt gezahlt, die Eingliederungshilfe trägt die Kosten für die sogenannten Fachleistungen, also etwa Unterstützungsdienstleistungen oder notwendige Therapien.
Wichtig ist das Wissen, dass man bei Inanspruchnahme von Betreutem Wohnen in einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft einen Teil seines Einkommens und seines Vermögens für die Zahlung der entstehenden Kosten verwenden muss. Als Gegenleistung wurde der Vermögensfreibetrag ab 2020 erhöht. Grundlage ist hier das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG).
Kosten für betreutes Wohnen – abhängig vom Standard der Wohnung
Die Betreutes Wohnen Kosten setzen sich in der Regel aus den Faktoren Wohnungsmiete, Grundleistungen sowie Wahlleistungen zusammen. Zu den Grundleistungen, die von Anbieter zu Anbieter, auch bezüglich der Kosten, variieren können, sollten aber vor allem eine Ansprechperson, eine Rezeption, eine Anwesenheits- und Vitalkontrolle, ein Hausnotruf und der Hausmeisterdienst zählen. Als Wahlleistungen, die man zusätzlich und gegen eine höhere Pauschale, buchen kann werden meistens folgende Dinge angeboten:
- Haushaltshilfe
- Essen auf Rädern
- Ambulanter Pflegedienst
- Haar- und/oder Fußpflege
Ein wichtiger Kostenfaktor ist die Ausstattung der Wohnung, in der das Betreute Wohnen angeboten wird. Diese Wohnung kann entweder gemietet oder auch gekauft werden. Zudem spielt die Lage der Wohnung und die vorhandene die Infrastruktur eine wichtige Rolle für die Höhe der Kosten. Bei der Ausstattung der Wohnung schlagen sich vor allem folgende Merkmale in höheren Kosten nieder:
- Zugangsmöglichkeiten zum Haus (barrierefrei?)
- Fahrstuhl
- Wohnungsausstattung (behindertengerecht)
Je besser die Wohnung also ausgestattet ist und je verkehrsgünstiger die Wohnung für Betreutes Wohnen liegt, desto mehr Kosten werden auf diejenigen zukommen, die eine solche Wohnform in Anspruch nehmen.
Fazit
Dass Betreutes Wohnen Kosten verursacht, ist aufgrund der besonderen Wohnform und der angebotenen Grund- und Wahlleistungen verständlich. Immerhin bedeutet es größeren Betreuungsaufwand, als es bei vollkommen selbstständig lebenden Personen der Fall ist. Zudem muss der genutzte Wohnraum spezielle Anforderungen erfüllen, z. B. eine behindertengerechte, barrierefreie Ausstattung.
Wie hoch die Kosten für Betreutes Wohnen letztlich sind, kann nicht pauschal gesagt werden. Dies hängt vor allem vom Anbieter und den von ihm laut Betreuungsvertrag zur Verfügung gestellten Leistungen ab. Staatliche Stellen wie das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe übernehmen normalerweise einen Teil der anfallenden Kosten, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt und die Voraussetzungen erfüllt. Für eine Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest bzw. ein Gutachten sehr hilfreich.