Natürlich versursacht ein Angelschein Kosten. Wofür diese anfallen und wie hoch sie sind, das erfahren Sie hier.
Fisch ist in Deutschland ein beliebtes, weil gesundes Nahrungsmittel. In den Seen und Flüssen der Republik tummeln sich unzählige Fischarten, und für viele ist es ein Hobby oder sogar Sport, sich das Abendessen selbst zu fangen. Und Angeln ist ähnlich entspannend wie eine Schachpartie im Schachverein. Allerdings dürfen Sie nicht einfach so drauflos angeln. Sie benötigen einen Angelschein bzw. Fischereischein, um an zugelassenen Plätzen zu fischen.
Was ist ein Angelschein?
Im Grunde ist die Bezeichnung Angelschein nicht korrekt, denn Sie benötigen nicht nur den einen Angelschein, sondern vielmehr 3 unterschiedliche Scheine. Wenn Sie in heimischen Gewässern angeln möchten, dann müssen Sie zuerst die sogenannte Fischerprüfung ablegen. Darunter versteht man einen Sachkundenachweis. Darüber hinaus müssen Sie einen gültigen Jahresfischereischein besitzen. Zudem brauchen Sie noch für das jeweilige Gewässer, an dem Sie angeln möchten, eine eigene Erlaubnis. Erlaubterweise angeln Sie also nur, wenn Sie mit folgenden Bescheinigungen ausgestattet sind:
- Fischerprüfung
- Jahresfischereischein
- Gewässer-Erlaubnis
Allerdings unterliegt das Fischereirecht dem jeweiligen Bundesland, sodass es unter Umständen in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein andere Vorgaben gibt als etwa in Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Um Bußgeldern für unerlaubtes Angeln zu vermeiden, ist es ratsam, sich über die jeweils geltenden Vorschriften zu informieren und sich die jeweils notwenigen Papiere zu besorgen.
Es gibt auch verschiedene Ausnahmeregelungen, die es erlauben, ohne Angelschein zu fischen. Dies gilt z. B. an speziell ausgewiesenen Angelseen bzw. Teichen sowie in manchen Nachbarstaaten. Trotzdem brauchen Sie zum Angeln eine (meist einfach zu bekommende) Erlaubnis oder Lizenz. Auch Kinder zwischen 10 und 16 Jahren (manchmal auch ab 7 oder 8 Jahren) brauchen keine Fischerprüfung und haben die Möglichkeit, einen kostengünstigeren Jugendfischereischein zu beantragen.
Angeln ohne Angelschein – Bußgelder drohen
Ob Sie für Angeln ohne Angelschein ein Bußgeld zahlen müssen oder ob dies sogar als Straftat angelastet und mit Gefängnisstrafe geahndet wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Grundsätzlich gilt aber, dass schon ein Bußgeld sehr hoch sein kann. Die folgende Auflistung zeigt, wie Angeln ohne Angelschein in den einzelnen Bundesländern eingestuft wird und welche Bußgelder möglicherweise fällig werden:
Bundesland | Bußgeld bzw. strafrechtliche Einordnung |
Baden-Württemberg | bis zu 5.000 Euro |
Bayern | Straftatbestand |
Berlin | Straftatbestand |
Brandenburg | bis zu 50.000 Euro |
Bremen | Straftatbestand |
Hamburg | bis zu 10.000 Euro |
Hessen | bis zu 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 Euro |
Niedersachsen | Straftatbestand |
Nordrhein-Westfalen | Straftatbestand |
Rheinland-Pfalz | Straftatbestand |
Saarland | Straftatbestand |
Sachsen | Straftatbestand |
Sachsen-Anhalt | Straftatbestand |
Schleswig-Holstein | bis zu 25.000 Euro |
Thüringen | Straftatbestand |
Bevor Sie also überlegen, ohne Angelschein fischen zu gehen, sollten Sie sich bewusst machen, dass es für Sie ein extrem kostspieliges Erlebnis werden könnte. Die notwendigen Bescheinigungen zu beantragen, verursacht deutlich geringere Angelschein Kosten.
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Angelschein Kosten im Überblick
Die meisten Angelschein Kosten fallen für den Vorbereitungskurs an, den Sie vor der Fischerprüfung absolvieren müssen. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Fischerprüfung sowie die Ausstellung des Fischereischeins. Eventuell werden auch noch gesonderte Fischereiabgeben fällig. Die einzelnen Kosten verteilen sich in etwa so:
- Vorbereitungskurs: zwischen 50 und 300 Euro
- Fischerprüfungs-Gebühr: zwischen 15 und 100 Euro
- Ausstellung Fischereischein: zwischen 8 und 220 Euro
- eventuell separate Fischereiabgabe
Die Vorbereitungskurse sind eine Auflage der meisten Bundesländer und werden von Fischereivereinen angeboten. Sie können als Präsenz- oder Online-Kurse absolviert werden.
Angelschein – Folgende Voraussetzungen werden benötigt
Möchten Sie sich einen Angelschein ausstellen lassen, um in deutschen Gewässern zu fischen, dann ist es notwendig, dass Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, nämlich die folgenden:
- Gewässerschein, in dem die Gewässer aufgeführt sind, in denen Sie angeln dürfen
- Mindestalter von 13 Jahren zum Zeitpunkt der Prüfung
- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- Kenntnisse der deutschen Sprache (bei der Prüfung ist kein Wörterbuch erlaubt)
- Nachweis der Bezahlung der entsprechenden Verwaltungsgebühr
Angelschein Kosten – in jedem Bundesland unterschiedlich
Wie hoch die Angelschein Kosten in den einzelnen Bundesländern sind, zeigt Ihnen die folgende Tabelle. In dieser sind die jeweils zu entrichtenden Gebühren für die Fischerprüfung sowie die für den Fischereischein angegeben.
Bundesland | Kosten Fischerprüfung und Fischereischein |
Baden-Württemberg | Gebühr Vorbereitung und Fischerprüfung: Vorbereitungskurs 220 – 297 Euro + 35 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 65 Euro inklusive Abgabe für 5 Jahre |
Bayern | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: ca. 270 Euro + 50 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 35 Euro auf Lebenszeit + 40 Euro Fischereiabgabe für 5 Jahre |
Berlin | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: 90 – 130 Euro + 43 Euro Anmeldegebühr
Kosten Fischereischein: 27 Euro für 5 Jahre + 21 Euro/Jahr Fischereiabgabe |
Brandenburg | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: 75 – 130 Euro + 25 Euro
Kosten Fischereischein: 25 Euro auf Lebenszeit + 12Euro/Jahr Abgabe |
Bremen | Gebühr Vorbereitung und Fischerprüfung: 100 – 150 Euro
Kosten Fischereischein: 64 Euro auf Lebenszeit, keine Fischereiabgabe |
Hamburg | Gebühr Vorbereitung und Fischerprüfung: 75 Euro inklusive Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 15 Euro + 5 Euro/Jahr |
Hessen | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: 135 – 160 Euro + 40 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 10, 18 oder 35 Euro (1, 5 oder 10 Jahre) + 7,50, 27 oder 50 Euro Abgabe für 1, 5 oder 10 Jahre |
Mecklenburg-Vorpommern | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: 90 – 130 Euro + 25 Euro Gebühr für die Prüfung
Kosten Fischereischein: 8 Euro (auf Lebenszeit) + 10 Euro/Jahr Fischereiabgabe |
Niedersachsen | Gebühr Vorbereitungskurs und Fischerprüfung: 30 – 150 Euro + 70 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 45 Euro (auf Lebenszeit, keine Abgabe |
Nordrhein-Westfalen | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: ca. 50 Euro
Kosten Fischereischein: zwischen 100 bis 150 Euro Kosten Jahresfischereischein: 16 Euro |
Rheinland-Pfalz | Gebühr und Vorbereitung Fischerprüfung: etwa 150 Euro + 29 Euro Gebühr für die Prüfung
Kosten Fischereischein: 35 Euro (für 5 Jahre), keine Fischereiabgabe |
Saarland | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: 100 – 150 Euro + 100 Euro Prüfungsgebühr + 27 Euro Gewässerkarte (Praktikum)
Kosten Fischereischein: 56 Euro (für 5 Jahre), keine Abgabe |
Sachsen | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: 80 – 100 Euro + 30 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 34 Euro (auf Lebenszeit), keine Fischereiabgabe |
Sachsen-Anhalt | Gebühr Vorbereitung und Fischerprüfung: 70 – 100 Euro + 56 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein bzw. Friedfischereischein: 30 Euro (für 5 Jahre) + 6 Euro/Jahr Fischereiabgabe |
Schleswig-Holstein | Gebühr Kurs und Fischerprüfung: 85 – 150 Euro + 35 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 10 Euro (auf Lebenszeit) + 10 Euro/Jahr |
Thüringen | Gebühr Vorbereitung und Fischerprüfung: 70 – 150 Euro + 15 – 60 Euro Prüfungsgebühr
Kosten Fischereischein: 37 Euro (für 5 Jahre), keine Fischereiabgabe |
Fazit
Sie wollen Ihrem Hobby nachgehen und in deutschen Gewässern angeln? Dann müssen Sie vorher die von den einzelnen Bundesländern verlangten Präsenz- oder Online-Kurse belegen, die nötigen Prüfungen ablegen und die Angelschein Kosten tragen. Diese können von Bundesland zu Bundesland schwanken, bleiben aber in den allermeisten Fällen im niedrigen dreistelligen Bereich.
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Beachten sollten Sie, dass unerlaubtes Angeln mit sehr hohen Bußgeldern belegt wird oder sogar als Straftat geahndet werden kann. Wenn Sie also nicht bis zu 75.000 Euro Bußgeld zahlen oder zu einer Haftstrafe verurteilt werden wollen, erkundigen Sie sich vor dem Start Ihrer Angeltour, ob Sie die notwendigen Papiere, also einen Nachweis für die Fischerprüfung, den Fischereischein sowie die richtige Gewässerbescheinigung, besitzen. Auch das Mitführen eines Nachweises über die eventuell vorgesehen Fischereiabgabe ist ratsam. So sind Sie auf der sicheren Seite und können für wenig Kosten rechtmäßig angeln.
Quelle unter anderem: https://forellen-angeln.de/