Sachkundeprüfung 34a – Voraussetzungen & Kosten

Sicherheitskräfte müssen eine Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung ablegen. Foto Pressmaster via Envato
Sicherheitskräfte müssen eine Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung ablegen. Foto Pressmaster via Envato

Dienstleister im Bereich Sicherheitsdienst gibt es in Deutschland heute eine ganze Menge. Kein Wunder, denn an entsprechenden Fachkräften besteht eigentlich immer Bedarf.

Sei es in öffentlichen Einrichtungen, wo hier und dort sichergestellt werden muss, dass sich jeder Bürger auch an die Regeln des Miteinanders hält. In der Diskothek, wo schon am Einlass ausgesiebt wird, wer reindarf und wer nicht, oder im Einkaufszentrum, wo der Sicherheitsdienst eine Vielzahl verschiedener Aufträge erfüllen muss.

Selbst manche Lagerhalle muss bei Nacht von entsprechend ausgebildeten Sicherheitskräften überwacht werden. Dabei ist dieser Job nicht immer einfach. Angefangen von Situationen, in denen die Sicherheitskräfte selbst angegriffen werden könnten, über Momente, in denen eine Deeskalation notwendig wird. Bis hin zu den Situationen, in denen ein Hausverbot ausgesprochen werden muss.

Die Arbeit einer Sicherheitskraft erfordert eine Menge Fingerspitzengefühl. Aber auch einiges an Fachwissen und nicht zuletzt fundierte Kenntnisse im Bereich Selbstverteidigung, Deeskalation und natürlich grundlegendes Wissen im psychologischen Bereich.

Dennoch war dieser Berufszweig lange Zeit kaum reguliert und konnte von jedem Menschen auch ohne weitere Ausbildung ausgeübt werden. Inzwischen gibt es weitreichende Regulierungen für jegliche Form des Sicherheitsdienstes – vom Personenschutz bis zum Wachmann im Lagerhaus. Grundvoraussetzung ist hier die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

Was ist die Sachkundeprüfung 34a

Sicherheit ist heutzutage ein wichtiger Faktor. Ähnlich wie beim Thema Sicherheit im Internet benötigen viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch bei der Sicherheit im persönlichen Kontakt zwischen Mitarbeitern und Kunden oder bei der generellen Kundenabfertigung Fachkräfte für den Bereich Sicherheit.

Genau darum geht es bei der Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung. Abgelegt wird die Sachkundeprüfung bei der örtlich zuständigen IHK. Welche das in Ihrem Fall genau ist, können Sie auf der Internetseite der IHK prüfen.

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Inhaltlich macht es keinen Unterschied, bei welcher IHK Sie die Prüfung ablegen. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert etwa 120 Minuten und umfasst 75 Fragen, die im Multiple-Choice Stil beantwortet werden. Hier zu bestehen ist die Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung ist in etwa 15 Minuten erledigt.

Abgefragt werden dabei Themen aus den folgenden Wissensgebieten:

  • Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Wie können Sie sich auf die Prüfung vorbereiten?

Es gibt für diese Prüfung keine verpflichtende Ausbildung oder einen vorgeschriebenen Lehrgang. Die IHK selbst bietet auch keinerlei Lehrgänge in dieser Richtung an. Sie können sich eigenständig auf die Prüfung vorbereiten. Viele IHK-Websites bieten dazu auch eine Liste mit empfehlenswerter Literatur, aus der Sie sich das für Sie passende aussuchen können.

Alternativ gibt es auch immer wieder eine Reihe von Bildungsträgern, die einen Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung anbieten. In diesem werden die in der Prüfung selbst abgefragten Inhalte vermittelt. Wenn Sie beispielsweise aktuell arbeitslos sind und eine Anstellung im Bereich Sicherheitsdienst in Aussicht haben, können Sie mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter in Kontakt treten und um entsprechende Unterstützung bitten. Die Teilnahme an einem solchen Vorbereitungskurs kann dann durch den zuständigen Träger (Arbeitsamt oder Jobcenter) finanziert werden.

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Wann benötige ich die Sachkundeprüfung 34a?

Den Nachweis über die abgelegte Sachkundeprüfung müssen sowohl Gewerbetreibende in der Sicherheitsbranche als auch entsprechend beschäftigte Arbeitnehmer vorlegen können. Möchten Sie sich also im Bewachungsgeschäft selbstständig machen, ist die Vorlage eines Nachweises über das Ablegen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO unumgänglich.

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Gleiches gilt, wenn Sie als Angestellter mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben betraut sind:

  • Schutz vor Ladendiebstählen – zum Beispiel als Kaufhausdetektiv oder als Türsteher im Eingangsbereich von Läden
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr – zum Beispiel als Citystreife oder als Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen
  • Einlasskontrollen im Eingangsbereich von Diskotheken – beispielsweise als Türsteher
  • Wenn Sie in leitender Funktion mit der Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen.
  • Leitende Aufgaben im Bereich der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Sachkundeprüfung 34a – Die Kosten im Überblick

Leider kann man die Frage nach den Kosten einer solchen Sachkundeprüfung nicht allgemeingültig beantworten. Denn auch wenn jede Prüfung gleich abläuft und der Aufwand in jedem Fall derselbe ist, liegen die Kosten für die Prüfung von IHK zu IHK teilweise weit auseinander.

So liegt die Prüfungsgebühr der IHK Aachen mit 131 Euro am niedrigsten (Stand Juli 2022). Haben Sie die schriftliche Prüfung bestanden und müssen die mündliche noch einmal wiederholen, werden dafür noch einmal 65,50 Euro fällig.

Die IHK Westfalen Nord prüft in Münster und Gelsenkirchen. Hier werden 181 Euro für die Prüfgebühr fällig. Wenn Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen müssen, zahlen Sie 97 Euro für die schriftliche Prüfung extra und 119 Euro für die mündliche Prüfung (Stand Juli 2022).

Als dritten Vergleichswert haben wir die IHK Hagen herangezogen. Hier liegen die Kosten für die Sachkundeprüfung bei 170 Euro. Für eine Wiederholung der Prüfung (egal, ob mündlich oder schriftlich) werden noch einmal 75 Euro fällig (Stand Juli 2022).

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Fazit

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO brauchen Sie als Gewerbetreibender im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe. Aber auch als Angestellter in diesem Bereich, sofern Sie eine der oben genannten Aufgaben dauerhaft erfüllen. Dabei ist der Sinn der Sachkundeprüfung nach § 34a denkbar einfach – im Rahmen der Prüfung soll überprüft werden, ob Sie Ihren Werkzeugkasten in Sachen Wissen in allen für den Job relevanten Bereichen wirklich gut bestückt haben.

Tatsächlich macht das aus zweierlei Gründen Sinn. Zum einen müssen Sie, gerade wenn Sie im Bewachungsbereich tätig sind, eine ganze Menge Gesetze und Rechtsgrundlagen beachten, die Sie dafür natürlich erst einmal kennen müssen. Zum anderen können Sie immer wieder in Situationen kommen, in denen Sie in Gefahr sind oder in denen Sie eine Eskalation durch geschicktes Eingreifen verhindern können. Wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten, muss von Anfang an klar sein und darf keine Frage des Bauchgefühls sein, wenn es denn wirklich einmal so weit ist.

Foto: Pressmaster via Envato

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Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).