Wer schon einmal mit seinem Wagen unverschuldet in einen Unfall verwickelt war, wird die Taktik vieler Versicherungen vielleicht schon kennen. Es wird intensiv auf den Unfallbeteiligten eingewirkt, er solle sich nicht selbst um die Begutachtung des Schadens kümmern – das würde die Versicherung übernehmen.
Schon kurze Zeit später kreuzt dann ein von der Versicherung geschickter Gutachter auf und will sich den Schaden ansehen. Das Problem dabei: Er dürfte den Schaden deutlich geringer einschätzen, als dieser tatsächlich ist, denn er arbeitet im Auftrag der regulierenden Versicherungsgesellschaft und versucht daher, die Kosten für seinen Auftraggeber so niedrig wie möglich zu halten. Für den Geschädigten ein schlechtes Geschäft.
Was viele nicht wissen: Sie sind als Geschädigter nicht dazu verpflichtet, auf das Angebot der Versicherung einzugehen. Es steht Ihnen also völlig frei, den Schaden von einem Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten und schätzen zu lassen. Und selbst, falls der von der Versicherung beauftragte Gutachter bereits tätig war, sind Sie nicht dazu verpflichtet, das durch ihn erstellte Gutachten anzunehmen.
Nicht verzichten sollten Sie allerdings auf ein Unfallgutachten generell, denn es ist sehr wichtig, den Schaden reell einzuschätzen, ohne dabei Rücksicht auf die Belange einzelner Parteien zu nehmen. Wie das Ganze abläuft, erfahren Sie hier.
Wann brauche ich einen Gutachter?
Grundsätzlich sollten Sie immer dann einen Gutachter hinzuziehen, wenn es zu einem Unfall mit mehr als Bagatellschäden kommt – insbesondere wenn dieser Unfall auch Personenschäden verursacht hat und/oder die Schuldfrage nicht eindeutig feststeht. Ein Unfallgutachter ist spezialisiert darauf, die genauen Umstände des Unfalls zu rekonstruieren und den Schaden an Ihrem Fahrzeug sowie eventuelle Verletzungen der Insassen zu bewerten. Dieses Gutachten dient nicht nur der Klärung von Haftungsfragen, es sorgt auch dafür, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten, den Sie verdienen.
Achtung: Auch bei vermeintlich leichten Zusammenstößen kann es zu verdeckten Schäden kommen, die ohne professionelle Begutachtung übersehen werden könnten. Ein erfahrener Gutachter kann diese Schäden aufdecken und sorgt dafür, dass sie angemessen repariert werden. Darüber hinaus kann ein Unfallgutachten auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen und Versicherungsansprüchen unbedingt notwendig sein.
Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?
Die Kosten für ein Unfallgutachten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, Sie müssen also als Unfallgeschädigter nicht selbst für die Gutachterkosten aufkommen. Die Versicherung des Verursachers ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für das Gutachten sowie für die Reparaturen oder den Wertverlust des Fahrzeugs zu tragen.
In einigen Fällen, etwa bei einem Unfall mit Fahrerflucht oder wenn der Unfallverursacher nicht ausreichend versichert ist, kann es schwieriger sein, die Kosten für das Gutachten zu decken. In solchen Fällen sollten Sie sich an Ihre eigene Versicherung wenden. Oft erklären sich Versicherungen bereit, auch in diesen Fällen die Gutachterkosten zu übernehmen – etwa im Rahmen einer Vollkaskoversicherung.
Unfallgutachten – Was umfasst es?
Ein Unfallgutachten ist ein detailliertes Dokument, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug sowie die Umstände des Unfalls genau beschreibt. Es wird von einem anerkannten und zertifizierten Gutachter erstellt, der über umfangreiche Kenntnisse in der Bewertung von Fahrzeugschäden verfügt. Ein typisches Unfallgutachten umfasst folgende Elemente:
Unfallbeschreibung
Der Gutachter zeichnet die genauen Umstände des Unfalls auf – u. a. den Zeitpunkt, den Ort, die beteiligten Fahrzeuge und eventuelle Zeugen.
Schadensumfang
Eine detaillierte Aufstellung der Schäden an Ihrem Fahrzeug wird erstellt. Dies beinhaltet sowohl sichtbare als auch versteckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
Voraussichtliche Reparaturkosten
Der Gutachter schätzt die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs im Gutachten ein. Diese Schätzung berücksichtigt Ersatzteile, Arbeitskosten und eventuelle zusätzliche Kosten wie Lackierarbeiten.
Wertminderung
Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls an Wert verloren hat, wird dieser Wertverlust ebenfalls im Gutachten festgehalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.
Fotos und Dokumentation
Das Gutachten enthält fast immer Fotos, die den Schaden am Fahrzeug dokumentieren. Diese Fotos dienen als Beweismittel und sind insbesondere für die Abwicklung von Versicherungsansprüchen und rechtlichen Auseinandersetzungen sehr wichtig.
Haftungseinschätzung
Der Gutachter kann auch eine Einschätzung zur Haftungsfrage abgeben, die bei der Klärung von Schadenersatzansprüchen hilfreich ist.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen vom Umfang und der Schwere des Unfalls ab. Auch die Region und der gewählte Gutachter bestimmten die Kosten mit – so kostet beispielsweise ein Kfz Gutachten in Berlin normalerweise mehr als in einer ländlichen Region. Die genauen Kosten können daher stark variieren, im Durchschnitt bewegen sie sich in einer Spanne von etwa 250 bis 800 Euro.
Wie bereits angedeutet, werden diese Kosten in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen – sofern die Haftung eindeutig geklärt ist. Wenn Sie allerdings selbst für das Gutachten bezahlen müssen und später als Unfallgeschädigter anerkannt werden, haben Sie das Recht, die Erstattung dieser Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers zu verlangen.
Fazit
Ein Unfallgutachten ist ein unverzichtbares Dokument, das Ihnen bei der Abwicklung eines Unfallschadens hilft. Es sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug professionell bewertet wird und dass Sie den Schadenersatz erhalten, den Sie verdienen.
Die Kosten für ein Unfallgutachten sollten in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Diesbezüglich ist es jedoch wichtig, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.