Was kostet ein Ehevertrag

Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und was er kostet.
Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und was er kostet.

Die meisten Menschen kennen das Konstrukt eines Ehevertrages aus der Welt der Reichen, Schönen und Adligen. Doch auch unter Normalverdienern wird der Ehevertrag in den letzten Jahrzehnten immer beliebter.

Denn ein Ehevertrag ist eine passende Absicherung für den Fall einer Scheidung oder des Todes. Die Ehe ist ein Bund der Liebe und in vielen Fällen tatsächlich auch ein Bund fürs Leben. Doch leider eben nicht in jedem.

Das Statistische Bundesamt weiß zu berichten, dass im Jahr 2019 von 1.000 Ehen immerhin 320 geschieden wurden. Dabei hielt eine solche Ehe bis zu ihrer Scheidung im Schnitt tatsächlich 14,8 Jahre. Eine lange Zeit, in der sich die Vermögensverhältnisse beider Partner entwickeln können – oder in der im Rahmen der Zugewinngemeinschaft gemeinsam ein kleines Vermögen aufgebaut werden kann.

Ob ein Ehevertrag für Sie infrage kommt, sollte letztlich keine Frage der Romantik sein. Denn ein Ehevertrag bietet nicht nur in Scheidungsfällen eine gewisse Rechtssicherheit. Er sichert Sie auch im Fall des Todes eines der beiden Partner ab und stellt sicher, dass Sie von vornherein zusammen gewisse rechtliche Spielregeln für Ihre gemeinsame Zukunft festlegen können.

Dabei ist es wichtig, sich vor der Eheschließung auch mit den rechtlichen Folgen einer Ehe auseinanderzusetzen. Denn diese folgen in Deutschland noch immer einem vergleichsweise alten Bild der Ehe und haben nicht immer etwas mit moderner Lebensplanung zu tun.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag verursacht Kosten. Bevor Sie sich also mit dem Thema Ehevertrag als solchem befassen, sollten Sie für sich klären, ob ein Ehevertrag in Ihrem Fall sinnvoll ist. Das kann aus unterschiedlichen Gründen der Fall sein. Vielleicht einfach nur, weil die Auffassung des Gesetzgebers von den notwendigen rechtlichen Folgen einer Eheschließung sich nicht mit Ihren Vorstellungen von der Zukunft decken.

Denn der Gesetzgeber sieht für die Ehe erst einmal vom Grundsatz her die Zugewinngemeinschaft vor. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner weiterhin allein über sein Vermögen verfügt und beide Partner auch nicht füreinander haften – es sei denn, es wird in einem bestimmten Fall so festgelegt. Das kann beispielsweise dann eintreten, wenn die beiden Partner gemeinsam ein Haus finanzieren oder einen anderen Kredit als erster und zweiter Schuldner aufnehmen. Übrigens: Sobald Unverheiratete ein Haus kaufen wollen, kann es durchaus kompliziert werden. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

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Neben den Grundsätzen der Zugewinngemeinschaft gelten dabei dann auch die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich. Denn geht eine Ehe, in der die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben, auseinander, wird durch den Versorgungsausgleich und den möglichen Ehegattenunterhalt vonseiten des Gesetzgebers dafür gesorgt, dass zwischen den beiden Ehepartnern ein gewisser finanzieller Ausgleich entsteht.

In vielen Ehen macht dieses Konstrukt auch durchaus Sinn. Hat man beispielsweise eine Ehe nach altem Bild, in welcher der Mann der Hauptverdiener ist, die Frau ein Kind oder Kinder betreut und daneben noch etwas arbeiten geht, stünde der Mann im Fall einer Scheidung nicht nur mit weitaus höherem Einkommen, sondern auch mit den deutlich besseren Rentenansprüchen da. Um hier für einen Ausgleich in solchen Fallkonstellationen beispielsweise zu sorgen, gibt es das klassische Eherecht im BGB.

Gemeinsam darf man von der Norm abweichen

Doch genau das ist der Punkt, der den Ehevertrag im deutschen Rechtssystem verhältnismäßig einmalig macht. Denn während in anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht beispielsweise ein Vertrag sich immer mindestens an den gesetzlichen Vorgaben orientieren muss, darf ein Ehevertrag die gesetzlichen Regelungen zur Zugewinngemeinschaft, zum Vorsorgeausgleich und zum Unterhalt an die eigenen Bedürfnisse anpassen oder gar komplett außen vor lassen. Tatsächlich gibt es einige Beispielkonstellationen, in denen es sinnvoll sein kann, von der gesetzlichen Regelung abzuweichen. Hier einmal einige Beispiele:

Zwei Menschen mit klaren Zielen und ohne Kinderwunsch

Wer sich findet und bindet, ohne dass dabei ein Kinderwunsch im Spiel ist, dabei bereits seine Berufsfindung abgeschlossen hat und seine Karriere vorantreibt, wird durch die Ehe im Geschäftsleben keinen Nachteil erfahren. Die gesetzlichen Regelungen sollen den Ehepartner, der zum Wohle der Familie auf Karriere- und Einkommenschancen verzichtet hat, schützen.


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Wenn beide Partner ihren Weg gehen und finanziell ohnehin unabhängig voneinander sind, ist es auch sinnvoll, dass in einem Ehevertrag zu verankern. Denn so wird sichergestellt, dass Sie auch im Fall einer Trennung ohne Ansprüche gegeneinander auseinandergehen können. Natürlich kann auch in einem solchen Fall das Einkommen eines Partners über dem des anderen Partners liegen – hier läge das aber eben an der eigenen Berufswahl und nicht an Notwendigkeiten im Rahmen des Familienlebens.

Reich heiratet nicht ganz so reich

Es ist der klassische Fall für einen Ehevertrag: Einer der beiden Partner verfügt über ein erhebliches Vermögen und der andere eben nicht. In diesem Fall kann eine Ehe von vornherein zu Schwierigkeiten mit der Familie des wohlhabenderen Partners führen. Es kann immer der Vorwurf im Raum stehen, der Partner mit dem geringeren Vermögen hätte es eher auf das Geld abgesehen als auf den Menschen. So kann in einer solchen Situation ein Ehevertrag beide Partner schützen.

Derjenige mit dem höheren Vermögen stellt sicher, dass er nicht geheiratet wird, damit der Partner abgesichert ist. Und derjenige mit dem niedrigeren Vermögen kann frühzeitig und effektiv sämtliche Vorbehalte gegen sich und seine Absichten ausräumen.

Zwei Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten oder im Ausland lebend heiraten

Die Frage nach dem geltenden Eherecht ist immer auch eine Frage nach der aktuellen Heimat des Paares. Dazu kommt, dass die Staatsangehörigkeit eines der Partner oder beider Partner auch eine Rolle spielen kann. Wer sichergehen will, dass auch im Ausland das deutsche System der gegenseitigen Absicherung gilt oder wer anderslautende Wünsche für den Fall der Scheidung oder des Todes eines der beiden Ehegatten hat, sollte auf jeden Fall einen Ehevertrag schließen.

Das betrifft sowohl Paare aus unterschiedlichen Nationalitäten, die in Deutschland leben, als auch deutsche Paare, die im Ausland leben.

Unternehmerehen

Wer ein funktionierendes Unternehmen in die Ehe mit einbringt, läuft natürlich Gefahr, im Falle einer Scheidung nach gängigem Eherecht im BGB einen Teil seines Unternehmens an den ehemaligen Ehepartner zu verlieren. Das kann zu nachhaltigen Schäden und schließlich im schlimmsten Fall zum Ende des Unternehmens führen – vor allem, wenn der Partner im Scheidungs- oder Todesfall direkt vom Betriebsvermögen profitieren kann. Aus diesem Grund sichern viele Selbstständige ihre Firma durch einen Ehevertrag ab.

Lohnen sich die Kosten für einen Ehevertrag

Die Kosten eines Ehevertrages sind abhängig vom Geschäftswert des Ehevertrages. Dieser errechnet sich aus dem Vermögen beider Ehepartner zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrages. Je nachdem, ob Sie in die Gestaltung des Ehevertrages nur den Notar oder auch zusätzlich einen Rechtsanwalt einbinden möchten, können die Kosten vergleichsweise hoch sein.

Damit lohnt ein Ehevertrag sich faktisch nur für eine der oben genannten Personengruppen. Für diese Personen liegen die Vorteile auf der Hand:

  • Das Paar kann schon bei der Eheschließung selbst die Regeln eines möglichen Auseinandergehens festlegen
  • Wenn beide Partner gleichermaßen an ihrer Karriere arbeiten können, muss im Scheidungsfall nicht der eine Partner für die Entscheidung des anderen bezahlen
  • Generell bietet ein Ehevertrag eine Menge Handlungsspielraum
  • Gerade in sogenannten Diskrepanz-Ehen – also in Ehen, in denen der eine Partner ein deutlich höheres Vermögen hat als der andere – kann ein Ehevertrag für eine Menge zusätzlich Akzeptanz führen

Doch ein Ehevertrag hat auch Nachteile.

  • Für den Abschluss eines gültigen Ehevertrages bedarf es eines Notars
  • Es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, die in einem Ehevertrag nicht getroffen werden dürfen. Ein sittenwidriger Ehevertrag ist automatisch unwirksam. Das wäre beispielsweise bei einem kompletten Ausschluss eines Betreuungsunterhalts der Fall, wenn es Kinder in der Ehe gibt.
  • Ein Ehevertrag wird anfechtbar, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern. Hat ein Paar zur Hochzeit keine Kinder geplant, dann aber doch ein Kind bekommen und die Frau hat einige Jahre mit ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt, kann ein Versorgungsausgleich und ein Betreuungsunterhalt wichtig werden. In diesem Fall kann der Ehevertrag von einem der beiden Partner angegriffen werden, weil sich die Verhältnisse geändert haben.

Schon gewusst?

Ein einmal geschlossener Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt. Gerade wenn sich Lebenssituationen ändern, kann es sehr sinnvoll sein, den Ehevertrag einmal entsprechend anzupassen. Auch dazu sollten Sie jeweils Ihren Notar hinzuziehen.

Ehevertrag – So setzen sich die Kosten zusammen

Wie hoch genau die Ehevertrag Kosten ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wie erwähnt richtet sich die Gebühr eines Notars nach dem Geschäftswert des Ehevertrages. Der Notar ist notwendig, damit ein Ehevertrag überhaupt Bestand haben kann.

Viele Paare ziehen aber noch einen oder zwei Anwälte zur Prüfung des Ehevertrages hinzu. Das ist eigentlich unnötig, da ein Notar verpflichtet ist, Sie als Paar vollkommen unparteiisch zu beraten. Dennoch kann die Hinzuziehung eines eigenen Anwalts eine gewisse Sicherheit geben,

Wir haben die Ehevertrag Kosten für beide Konstellationen einmal durchgerechnet:

Ehevertrag nur mit Notar

Welche Gebühren ein Notar erheben darf, sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Anlage 1 Nr. 21100 zum GNotKG regelt dabei, dass für die Beurkundung eines Ehevertrages eine doppelte Gebühr erhoben werden darf. Die Gebührensätze sind nach dem Geschäftswert des Ehevertrages gestaffelt und sind in Anlage 2 zum GNotKG zu finden.

Gehen wir von einem Paar mit einem gemeinsamen Vermögen von 80.000 Euro aus. In diesem Fall würde eine einfache Gebühr 219 Euro betragen. Für die Beratung und die Beurkundung werden insgesamt zwei Gebührensätze fällig – also in diesem Fall 438 Euro. Hinzugerechnet werden hier noch die Mehrwertsteuer sowie mögliche Auslagen, sodass am Ende ein Kostenfaktor von 530 Euro stehen würde.

Schon gewusst?

Lassen Sie sich beraten und entscheiden sich schließlich doch gegen einen Ehevertrag, darf der Notar Ihnen nur einen Satz in Höhe von 219 Euro in unserem Beispiel zzgl. Mehrwertsteuer du Auslagen in Rechnung stellen.

Ehevertrag mit einem Anwalt

Anders als beim Notar richtet sich die anwaltliche Gebühr nicht nach dem Geschäftswert des Vertrages, sondern nach dem Gegenstandswert. Hier werden alle Bereiche, die in dem Ehevertrag geregelt werden, mit einbezogen. Der Gegenstandswert ist damit unabhängig vom Reinvermögen des Paares zu betrachten.



Legt das Paar mit Dingen wie dem Versorgungsausgleich und den enthaltenen Vermögenswerten insgesamt finanzielle Regelungen für 110.000 Euro fest, liegt die einfache Gebühr bei 1.503 Euro. Welche Gebührensätze hier angerechnet werden dürfen, ist ebenfalls gesetzlich geregelt, und zwar im Vergütungsverzeichnis in der Anlage 1 zum RVG.

Im Fall eines Ehevertrages darf der Anwalt zwischen 0,5 und 2,5 Teile einer Geschäftsgebühr ansetzen. In den meisten Fällen liegt die Gebühr bei 1,3 Sätzen. Damit würde die Gebühr bei insgesamt bei 1.953,90 Euro liegen. Hier sind wiederum die Mehrwertsteuer und Auslagen hinzuzuziehen. So kann sich hier schnell eine Gebühr in Höhe von insgesamt 2.500 Euro ergeben.

Würde unser Beispielpaar also sowohl einen Notar als auch einen Rechtsanwalt mit der Erstellung und Prüfung eines Ehevertrages beauftragen, würden sich die Folgen beispielsweise folgendermaßen gestalten:

  • 530 Euro Notarkosten inklusive MwSt. und Auslagen (Bei einem Gesamtvermögen von 80.000 Euro)
  • 500 Euro für den Rechtsanwalt inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen (Bei einem Regelungswert von 110 Euro)

Fazit

Die Ehevertrag Kosten können schnell vergleichsweise hoch werden – zumindest, wenn tatsächlich einiges an Vermögen vorhanden ist. Doch gerade in Fällen, in denen unterschiedliche Vermögensgrößen mit in die Ehe gebracht werden, kann ein Ehevertrag eine Menge Sicherheit und mehr Akzeptanz von Seiten der Verwandtschaft einbringen. Generell sollten Sie allerdings überlegen, ob Sie nur einen Notar oder auch einen Anwalt einschalten. Da die Anwaltsgebühren deutlich höher liegen als die eines Notars, ist natürlich die alleinige Beauftragung eines Notars die deutlich günstigere Variante.

 

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.