Eine Scheidung ist emotional belastend und finanziell oft unterschätzt. Wer sich trennt, sollte frühzeitig wissen, welche Kosten auf ihn zukommen, denn Anwalts- und Gerichtskosten können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Gute Vorbereitung und einvernehmliche Regelungen können erheblich sparen.
Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die Kosten einer Scheidung in Deutschland zusammensetzen, welchen Einfluss Einkommen und Vermögen haben und wie Paare mit einer einvernehmlichen Scheidung den Prozess vereinfachen und beschleunigen können.
Der Scheidungsstreitwert: Grundlage aller Kosten
Sämtliche Scheidungskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der das Gericht und die Anwälte zur Berechnung ihrer Gebühren nutzen. Dieser wird maßgeblich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate multipliziert mit einem Faktor von drei berechnet. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Aufschlag für Vermögen.
Beispiel: Verdienen beide Ehepartner zusammen 5.000 Euro netto monatlich, beträgt der Verfahrenswert für den Scheidungsausspruch mindestens 15.000 Euro. Mit Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinnausgleich als Folgesachen steigt er weiter. Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).
| Scheidungsart | Anzahl Anwälte | Typische Gesamtkosten | Dauer | Voraussetzung |
| Einvernehmlich | 1 Anwalt genügt | 1.500 bis 4.000 Euro | 3 bis 6 Monate | Einigkeit über alle Punkte |
| Streitig (einfach) | 2 Anwälte | 3.000 bis 8.000 Euro | 6 bis 18 Monate | Uneinigkeit in einzelnen Punkten |
| Streitig (komplex) | 2 Anwälte, Gutachter | 10.000 bis 30.000 Euro+ | 1 bis 3 Jahre | Uneinigkeit, Kinder, Vermögen |
| Scheidung im Ausland | Abhängig von Land | Sehr variabel | Sehr variabel | Wohnsitz, Staatsangehörigkeit prüfen |
Wer vorab einen Überblick erhalten möchte, was eine Scheidung in der eigenen Situation kostet, kann mit einem Scheidungskostenrechner für Deutschland eine erste Schätzung auf Basis von Einkommen, Vermögen und gewünschten Regelungen erhalten.
Einvernehmliche Scheidung: Der kostengünstige Weg
Die einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn beide Ehepartner sich über alle wesentlichen Punkte einig sind oder zumindest keinen Streit darüber austragen wollen. In diesem Fall genügt in Deutschland ein gemeinsamer Anwalt für einen der Ehepartner. Der andere Ehepartner kann keinen eigenen Anwalt haben, wenn er als Antragsgegner auftritt, sondern kann dem Antrag zustimmen, ohne anwaltlich vertreten zu sein.
Voraussetzung für eine schnelle einvernehmliche Scheidung ist das Einhalten des Trennungsjahres (mindestens ein Jahr getrennt leben, in der Regel mit separaten Schlafzimmern auch unter gleichem Dach möglich) sowie Einigkeit über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und Hausrat.
Der Versorgungsausgleich: Was er kostet und wann er entfällt
Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wird automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt, es sei denn, beide Ehegatten einigen sich notariell auf einen Ausschluss oder einer der Partner hat während der Ehe kaum eigene Rente erworben.
Der Versorgungsausgleich hat eigene Verfahrenswerte und erhöhte daher die Gerichts- und Anwaltskosten. Bei langen Ehen mit großen Rentendifferenzen kann er erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar, die den Versorgungsausgleich regelt, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und die Kosten senken.
| Spartipp:
Wer eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor der Scheidung abschließt und alle Streitpunkte einvernehmlich regelt, spart oft erheblich. Die notarielle Vereinbarung kostet zwar auch Gebühren, ist aber in der Regel deutlich günstiger als ein streitiges Gerichtsverfahren. Mediation kann helfen, strittige Punkte außergerichtlich zu klären. |
Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen
Wer sich eine Scheidung finanziell nicht leisten kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH), wenn das Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Die PKH deckt die Anwalts- und Gerichtskosten des eigenen Verfahrens. Sie wird beim Familiengericht beantragt, das sie nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren kann.
- Getrennt lebend aber arm: PKH auch möglich, wenn Partner gut verdient, man selbst aber nicht
- Rechtsschutzversicherung: Manche Tarife schließen Scheidungskosten aus, manche nicht
- Beratungshilfe: Für erstmaliges anwaltliches Beratungsgespräch schon bei geringem Einkommen
- Notariell: Scheidungsfolgenvereinbarung spart auf lange Sicht mehr als sie kostet
