Was kostet ein Notar – Nebenkosten beim Hauskauf

Die Notarkosten müssen beim Hauskauf berücksichtigt werden. Foto: SuperOhMo via Twenty20
Die Notarkosten müssen beim Hauskauf berücksichtigt werden. Foto: SuperOhMo via Twenty20

Das Leben in den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein großes Lebensziel. Doch neben den eigentlichen Kosten für ein Haus mit Grundstück oder auch nur dem Baugrund für ein Wohnhaus kommen auch Notarkosten auf die potenziellen Käufer zu.

Was ein Notar kostet, welche Leistungen er erbringt und warum er überhaupt benötigt wird, erfahren Sie hier.

Warum werden beim Hauskauf Notarkosten fällig?

Die Notarkosten beim Hauskauf werden aufgrund der gesetzlichen Regelung fällig, die in Deutschland vorgibt, dass jede Art von Immobiliengeschäften notariell beurkundet werden muss. Ohne Notar hingegen ist ein Kaufvertrag im Immobiliensektor nicht rechtsgültig.

Der Notar erhebt Gebühren, die beim Hauskauf als Nebenkosten gelten und sich nach dem Kaufpreis für eine Immobilie richten. Zu diesen Nebenkosten zählt beispielsweise auch die erfolgsabhängige Gebühr des Immobilienmaklers. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob ein Wohngebäude, eine gewerbliche Immobilie oder auch eine Eigentumswohnung Gegenstand des Immobiliengeschäftes ist. Selbst beim Kauf eines Grundstückes, auf welchem man ein Massivhaus bauen möchte, werden Notarkosten fällig.

Warum benötige ich einen Notar beim Hauskauf?

Wer sein Traumhaus gefunden hat oder ein Baugrundstück erwerben will, um ein Wohnhaus darauf zu bauen, muss natürlich einen Kaufvertrag abschließen. Doch anders als beispielsweise beim Autokauf ist der Immobilienkauf in Deutschland immer damit verbunden, dass dieser Kaufvertrag für ein Haus notariell beurkundet werden muss.

Diese gesetzliche Regelung hat auch einen guten Grund: Denn damit werden sowohl Käufer als auch Verkäufer dahingehend geschützt, dass die gemeinsam getroffene Absprache mit dem dazugehörigen Kaufvertrag für beide Seiten rechtssicher ist. Der Notar beurkundet diesen Vertrag, sodass er auch rechtskräftig ist und es auch nach Abschluss des Verkaufsprozesses zu keinen unschönen Auseinandersetzungen kommt.

Wer trägt die Notarkosten?

Üblicherweise trägt derjenige die Notarkosten, der den Notartermin vereinbart. Aber um zu vermeiden, dass findige Immobilienverkäufer diese Nebenkosten beim Hauskauf einfach auf den Verkaufspreis aufschlagen, hat es sich in der Praxis eingebürgert, dass dieser Termin vom Käufer selbst anberaumt wird. Denn wenn der Verkäufer diese Notarkosten auf den Immobilienpreis aufschlagen würde, würde sich automatisch für den Käufer die Grundsteuer erhöhen, die beim Kauf eines Hauses fällig wird.

Welche Leistungen erbringt der Notar bei einem Hauskauf?

In seiner Funktion als öffentliche Amtsperson ist ein Notar einem Bürgermeister, Richter oder Schöffen gleichgestellt. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass Notare und Notarinnen stets neutral sein müssen und somit keine Vermittlung zwischen den beiden Parteien vornimmt. Allerdings erbringt ein Notar neben der Beurkundung weitere Leistungen, die beim Hauskauf unabdingbar und wichtig sind.

Nachdem beide Parteien beim offiziellen Notartermin den Kaufvertrag für ein Haus unterzeichnet haben, leitet der Notar die weiteren Schritte ein:

  • Er veranlasst eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
  • Er prüft, ob für die Immobilie eventuelle Vorkaufsrechte bestehen.
  • Er fordert den Immobilienverkäufer dazu auf, die Lastenfreiheit für das verkaufte Haus herzustellen.
  • Er veranlasst nach der Bestätigung des Zahlungseingangs der vereinbarten Kaufsumme die Löschung des alten Eigentümers im Grundbuch und den Eintrag des neuen Eigentümers.

Für diese Leistungen muss man als Käufer eines Hauses etwa zwei bis acht Wochen Zeit einplanen.

Merke: Durch die vom Notar veranlasste Auflassungsvormerkung im Grundbuch dient lediglich dazu, dass der Anspruch des Käufers gewahrt bleibt, dass er für besagte Immobilie der Eigentümer werden kann. Der vollständige Eigentümerwechsel wird erst dann offiziell vollzogen sein, wenn die Änderung im Grundbuch durch den Notar veranlasst und vollzogen wurde.

Wie kann man die Notarkosten berechnen?

Durch das Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG §140 KostO ist geregelt, wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf sein werden. Kein Notar kann hier nach Gutdünken ein Honorar nach eigenem Ermessen aufrufen, sondern er ist an diese Gebührenordnung gebunden. Umgekehrt sind diese Kosten keinesfalls verhandelbar.

Üblich sind Notarkosten in Höhe von 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, wobei davon 0,5 Prozent für die Eintragungen und Änderungen im Grundbuch anfallen, beziehungsweise abgeführt werden. Diese Kosten stellt der Notar üblicherweise zusammen mit der Zusendung der Kaufvertragsabschrift in Rechnung. Fällig wird diese Gebühr in der Regel dann sofort.

Beispielrechnung: Ist der Kaufpreis auf 300.000 Euro festgelegt, werden rund 4.500 Euro an Notarkosten fällig, welche zugleich die Grundbuchkosten enthalten.

Auch wenn die vom Notar erhobenen Gebühren nicht verhandelbar sind, kann man hier allerdings dennoch ein wenig sparen, indem man beispielsweise den Kaufpreis direkt an den Verkäufer entrichtet, anstatt ihn auf einem Notaranderkonto zu überweisen. Soll das gekaufte Haus lediglich als Kapitalanlage dienen, wird also vermietet anstatt selbst bewohnt, können die Notarkosten vom Hauskauf als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit

Wenngleich die Notarkosten beim Hauskauf als Nebenkosten keineswegs unerheblich oder gering sind, bietet es dennoch Vorteile, dass es ohne Notar nicht geht. Zum einen, weil das Immobiliengeschäft eine besondere Rechtssicherheit erhält und weil die Beauftragung eines Notars für beide Seiten Sicherheit bietet.

Zum anderen erbringt der Notar oder die Notarin Leistungen, die für einen herkömmlichen Immobilienbesitzer nur schwer bis gar nicht möglich wären. Von daher ist es ganz gut, dass der Weg zum eigenen Traumhaus immer über den Notar führt.

Foto: SuperOhMo via Twenty20

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.