Egal ob das Arbeitsleben gerade erst losgeht oder ein Jobwechsel ansteht – es müssen Stellenausschreibungen durchforstet und eine Bewerbungsmappe erstellt werden. Das kostet nicht nur Mühe und Zeit, sondern ist auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden.
Je nach Umfang der Vorbereitung, Entfernung des Vorstellungsgespräches etc. kann dabei durchaus eine ordentliche Summe zustande kommen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns nicht nur damit, welche Ausgaben beim Bewerbungsprozess anfallen können, sondern auch, wer diese tragen muss. Möglicherweise können diese nämlich vom (künftigen) Arbeitgeber zurückgefordert werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Absetzen von der Steuer.
Kosten – Online-Bewerbung versus postalische Bewerbungsmappe
Wenn es um die Kostenaufstellung einer Bewerbung geht, macht es einen großen Unterschied, ob diese auf postalischem Weg oder digital versendet wird. In der heutigen Zeit erwarten die meisten Unternehmen eine Online-Bewerbung, doch auch die klassische Form wird hin und wieder noch gefordert.
Online-Bewerbung
Eine Online-Bewerbung ist im Vergleich deutlich günstiger, als eine Bewerbungsmappe zu drucken und postalisch zu versenden. Das Motivationsschreiben und der Lebenslauf werden am PC verfasst, Zeugnisse und andere Dokumente eingescannt. Wichtig ist es dabei, auf Einheitlichkeit zu achten.
In der Regel empfiehlt es sich, alle Dokumente in PDF-Dateien umzuwandeln und zu kombinieren. Dafür gibt es spezielle Online-Tools zum Zusammenführen. Auf diese Weise erhält der Empfänger eine übersichtliche Bewerbung. Alle genannten Schritte sowie das Versenden per Mail sind mit keinen Kosten verbunden.
Die einzige Ausnahme stellt das Bewerbungsfoto dar. Ein professionelles Shooting beim Fotografen inklusive Nachbearbeitung kann schnell an die 100 Euro kosten. Hierbei ist allerdings zu erwähnen, dass ein Foto in der Bewerbung keine Pflicht mehr ist.
Postalische Bewerbungsmappe
Die klassische Bewerbung in Papierform ist mit höheren Kosten verbunden als die digitale Variante. Dies liegt auf der Hand, schließlich müssen die verschiedenen Dokumente ausgedruckt bzw. kopiert, eine Bewerbungsmappe sowie Briefumschläge gekauft und Porto gezahlt werden. Hinzu kommt, dass Zeugnisse und andere Dokumente beglaubigt werden müssen, wofür ebenfalls Kosten anfallen können. Mit einem Budget von 5 bis 10 Euro pro Bewerbung ist man durchaus gut aufgestellt.
Kosten – Das Bewerbungsgespräch
Während die Kosten für eine Bewerbung – sei es postalisch oder digital – noch sehr überschaubar sind, kann das beim Bewerbungsgespräch schon ganz anders aussehen. Nehmen wir an, die Firma, in der Sie sich beworben haben, befindet sich 350 Kilometer von Ihrem aktuellen Wohnort entfernt. In diesem Fall wären die entstehenden Fahrtkosten nicht unerheblich.
Ist das Vorstellungsgespräch dann noch für 8 Uhr morgens angesetzt, ist es eine gute Idee, die vorherige Nacht in einem Hotel in der Nähe zu verbringen. Hinzu kommen dann Kosten für die Verpflegung und mögliche Parkgebühren.
Bei unserem aufgeführten Beispiel können die Kosten schnell in den dreistelligen Bereich kommen. Diese müssen allerdings nicht zwangsläufig vom Bewerber selbst getragen werden.
Kostenübernahme vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss nicht für die Kosten einer Bewerbung aufkommen. Die oben genannten Punkte wie Bewerbungsmappe, Briefumschläge und Porto müssen folglich vom Bewerber selbst getragen werden.
Anders sieht das möglicherweise bei den Kosten für das Bewerbungsgespräch aus. Diese müssen gemäß § 670 BGB vom Arbeitgeber übernommen werden, sofern der Bewerber zum Vorstellungsgespräch aufgefordert wurde.
Zu den Kosten für das Vorstellungsgespräch zählen in erster Linie die Fahrtkosten. Hierbei kann für die Anreise mit dem eigenen PKW eine Kilometerpauschale abgerechnet werden. Eine andere Möglichkeit ist, die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zurückzufordern.
Es gilt zu beachten, dass die Ausgaben verhältnismäßig sind. So würde eine Taxirechnung bei einer Anreise von zum Beispiel 300 Kilometern sicherlich nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Bei einer großen Entfernung zwischen Wohnort und Vorstellungsgespräch ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, die Kosten für eine Unterkunft zurückzuerstatten. Selbstverständlich gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es muss kein Fünf-Sterne-Hotel sein, wenn auch Mittelklasse-Unterkünfte vorhanden sind.
Bewerbungskosten von der Steuer absetzen
Insgesamt können alle Kosten, die für eine Bewerbung angefallen sind, von der Steuer abgesetzt werden – sofern sie nicht vom (künftigen) Arbeitgeber erstattet worden sind. Unter anderem können beispielsweise Kosten für folgende Punkte in die Steuererklärung aufgenommen werden:
- Briefumschläge und Portokosten
- Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen u. Ä.
- Beglaubigungen von Dokumenten
- Bewerbungsfoto
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch und Parkgebühren
- Unterkunft
Heben Sie am besten alle Quittungen auf, sodass Sie nachvollziehen können, wie viel Sie für Ihre Bewerbungen ausgegeben haben. Ohne entsprechende Belege können Sie Ihre Ausgaben dennoch von der Steuer absetzen. Pauschal gibt es für postalische Bewerbungen 8,50 Euro und 2,50 Euro für digitale Bewerbungen. Dabei ist es irrelevant, ob Sie die Stelle bekommen haben oder nicht.
Fazit zu Bewerbungskosten
Beim gesamten Bewerbungsprozess können einige Hundert Euro an Kosten zusammenkommen. Wenn dann auch noch eine Absage kommt, ist dies mehr als frustrierend. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Ausgaben man erstattet bekommt.
Neben dem (potenziellen) Arbeitgeber und dem Absetzen von der Steuer kommt auch die Agentur für Arbeit für eine Erstattung auf, sofern man dort als arbeitssuchend gemeldet ist. Generell gilt, dass entsprechende Nachweise erbracht werden müssen –zum Beispiel die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.
Foto: © contrastwerkstatt /stock adobe
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.