Umzüge nehmen oft die Ausmaße eines Großprojekts an. Hier gilt es, die Kosten im Griff zu halten und sich nach finanziellen Hilfen umzuschauen.
Leider steht den meisten Wohnungswechslern kein professionelles Team zur Planung, Konzeption und Realisierung des Umzugs zur Verfügung – und so kann im Stress zwischen Mietverträgen, Umzugskartons und Behördenabmeldungen die eine oder andere Kleinigkeit in Vergessenheit geraten, teilweise mit schweren Folgen.
Verspätete Ab- und Ummeldungen können Bußgelder nach sich ziehen, nicht rechtzeitig reservierte Fahrzeuge sind nicht selten bereits vermietet, und nachträglich angemeldete Telefonanschlüsse werden erst Wochen nach dem Umzug freigeschaltet. Abhilfe schafft da eine sorgfältige Umzugsplanung.
Unser Ratgeber versorgt Sie mit wertvollen Tipps und Tricks für alle kritischen Phasen eines Wohnungswechsels, die nicht nur Zeit und Nerven schonen, sondern auch den Geldbeutel.
Umzugskosten in den Griff bekommen
Machen wir uns nichts vor: Ein Umzug – insbesondere über eine längere Distanz – kann schnell eine hohe vier- oder sogar fünfstellige Summe verschlingen. Geld, das nicht jeder hat. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, Geld zu sparen bzw. entsprechende Zuschüsse zu bekommen. Die wichtigsten dieser Möglichkeiten stellen wir im Folgenden etwas näher vor.
Umzugsgeld – Finanzielle Entlastung von Amt und Arbeitgeber
Beim Umziehen ist die Kostenfrage für die meisten Menschen neben dem zeitlichen Aufwand und der ausführlichen Planung das zentrale Thema. Gerade beim Umzug in die erste eigene Wohnung – etwa wegen der Aufnahme eines Studiums oder wegen des Ausbildungsstarts oder des ersten Arbeitsbeginns in einer anderen Stadt – fehlt es jungen Menschen oft am nötigen Kleingeld.
Die Finanzspritze von den Eltern als Umzugsgeld kommt daher normalerweise gerade recht, damit der Umzug nicht die kompletten Mittel verschlingt. Allgemein jedoch ist mit dem Begriff Umzugsgeld bei der Planung eines Wohnortswechsels aber etwas anderes gemeint.
Arbeitgeber nach finanzieller Unterstützung fragen
Vor allem sind damit die unterstützenden Zahlungen gemeint, die Behörden oder Arbeitgeber Arbeitnehmern oder Empfängern von Sozialleistungen zukommen lassen, wenn ein Umzug ins Haus steht. Das Umzugsgeld stellt hierbei eine finanzielle Hilfe dar, wenn etwa Arbeitnehmer gezwungen sind, wegen einer neuen Tätigkeit seinen Wohnsitz zu wechseln. Im normalen beruflichen Umfeld sind die Fälle, in denen der Arbeitgeber Umzugsgeld zahlt, aber eher Ausnahmeerscheinungen.
Meist sind es eher Mitarbeiter auf höheren Hierarchie-Ebenen, die auf derartige Zuschüsse hoffen dürfen. Häufiger besteht die Chance, vorübergehend in eine Firmenwohnung einzuziehen, solange noch keine angemessene Wohnung gefunden wurde. Trotzdem lohnt es sich für Arbeitnehmer, den Arbeitgeber nach Umzugsgeld oder etwaigen anderen Beihilfen zu fragen. Mitunter werden wenigstens die Kosten für die Fahrt zum neuen Wohnort oder die Transportkosten übernommen. So besteht bei manchen Unternehmen also Hoffnung auf eine immerhin teilweise Kostenübernahme, sodass diesbezüglich auch bedingt von Umzugsgeld gesprochen werden kann.
Der Staat hilft Arbeitnehmern mit Zuschüssen beim Umzug
Wer indes im Staatsdienst tätig ist, hat berechtigte Hoffnung auf die Zahlung von Umzugsgeld. Viele Berufsgruppen haben Anspruch auf Leistungen dieser Art. Zum Beispiel können sowohl Zeit- als auch Berufssoldaten einen entsprechenden Antrag stellen. Selbst beim Umzug von Ruheständlern können Ansprüche bestehen.
Darüber hinaus sieht die gesetzliche Regelung Umzugsgeld für Beamte und Richter vor – auch hier gilt das Angebot ebenfalls für Personen, die bereits im Ruhestand sind. Kam es aufgrund des Erreichens der bestehenden Altersgrenzen oder einer Dienstunfähigkeit zum Eintreten in den verdienten Ruhestand, bleibt der Anspruch auch hier weiterhin bestehen.
Und selbst Hinterbliebenen von Angehörigen der genannten Berufsgruppen kann ein Umzugsgeld zustehen. In welchen Fällen im beruflichen Kontext genau Umzugsgeld gezahlt wird, regelt in Deutschland das BUKG – das sogenannte Bundesumzugskostengesetz.
Empfänger von Sozialleistungen können Anspruch auf Beihilfe haben
Arbeitslose oder Arbeitssuchende, die etwa zwecks Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses umziehen müssen, können bei der zuständigen Arbeitsagentur ebenfalls Umzugsgeld beantragen. Ansprüche dieser Art regelt der Gesetzgeber im SGB II – dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Das Umzugsgeld wird in diesem Fall als Umzugskostenbeihilfe bezeichnet – für einen Schnell Umzugsservice mit Umzugsunternehmen. Dieses wiederum ist Bestandteil der sogenannten Mobilitätshilfen, mit denen der Staat leistungsberechtigten Bürgern bei einem bevorstehenden Umzug über die örtlichen Arbeitsagenturen finanziell unter die Arme greift. Bedingung für den Erhalt des Umzugsgeldes vom Amt ist, dass die Antragsteller mit dem Ziel umziehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Müssen Bezieher der Sozialleistungen also den Wohnort wechseln, um eine neue Stelle anzutreten, werden im Einzelfall Mobilitätshilfen als Förderung gewährt. Für die arbeitslosen oder arbeitssuchenden Umziehenden stellt diese Form des Umzugsgeldes eine besonders große Hilfe dar.
Denn bekanntlich sind die finanziellen Möglichkeiten gerade hier knapp bemessen. Wichtig ist jedoch, dass Empfänger von Leistungen zunächst einen offiziellen Antrag für dieses spezielle Umzugsgeld stellen bei der Behörde. Andernfalls nehmen die Umziehenden in Kauf, dass die Umzugskosten über die Mobilitätsbeihilfen eben nicht übernommen und die später gestellten Anträge abgelehnt werden. Ein einfacher Hinweis, dass man umziehen möchte, reicht bei der Behörde nicht aus.
Gründe für die Bewilligung können neben dem neuen Arbeitsplatz auch die Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses durch den Vermieter oder der Umzug in eine günstigere Wohnung sein. Ob die Behörden die Umzugsservice Kosten anteilig oder komplett übernehmen, sollte also frühzeitig geklärt, bevor der neue Mietvertrag unterzeichnet und ein Umzugswagen bestellt wird. Sonst kann es nicht nur teuer werden. Auch können bisher gewährte Leistungen gekürzt oder gar gestrichen werden.
Fazit
Generell sind Zuschüsse von Arbeitgebern und den Behörden eine erhebliche Hilfe für Umziehende. Denn für viele Haushalte ist der Umzug aus der eigenen Tasche nur mit großen Mühen und Belastungen möglich, die noch lange spürbar sind. Wichtig ist allerdings, sich rechtzeitig um die Beantragung zu kümmern.
Foto: ©Wellnhofer Designs /stock adobe